Söder dankte dabei ausdrücklich der CDU, "die unser Anliegen gemeinsam mit uns vorgetragen und unterstützt hat".
Das Bundesverfassungsgericht stuft die Wahlrechtsreform in seinem Urteil in Teilen als verfassungswidrig ein, konkret die Aufhebung der sogenannten Grundmandatsklausel im neuen Wahlrecht. Nach ihr zogen Parteien auch dann in der Stärke ihres Zweitstimmenergebnisses in den Bundestag ein, wenn sie unter der Fünf-Prozent-Hürde lagen, aber mindestens drei Direktmandate gewannen.
Durch den geplanten Wegfall der Grundmandatsklausel wäre insbesondere für CSU und Linke einiges auf dem Spiel gestanden. Bei der Wahl 2021 war die CSU bundesweit auf 5,2 Prozent der Zweitstimmen gekommen. Wäre sie bei der nächsten Wahl bundesweit hochgerechnet unter die Fünf-Prozent-Marke gerutscht, wäre sie nach dem Ampel-Wahlrecht aus dem Bundestag geflogen - auch wenn sie wieder die allermeisten Wahlkreise in Bayern direkt gewonnen hätte. Doch diesen Teil der Wahlrechtsreform hat das Bundesverfassungsgericht eben nun gekippt.