Die Deutsche Bahn darf eine Klagende nicht-binärer Geschlechtszugehörigkeit bei der Nutzung von Angeboten nicht dazu zwingen, bei der Anrede zwischen Mann oder Frau auswählen zu müssen. Es bleibe bei einem Unterlassungsanspruch gegen das Unternehmen, teilte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main am Dienstag mit. Das Gericht bestätigte mit seiner bereits am Donnerstag getroffenen Entscheidung ein Urteil des Frankfurter Landgerichts.