Weimar - Die Meldung stammt vom Mittwoch: Das Amtsgericht Weimar, hieß es landauf, landab, habe die Kontaktbeschränkungen für „verfassungswidrig“ erklärt, die im Frühjahr aufgrund der Coronakrise von der Thüringer Landesregierung erlassen worden waren. Sogar die Sprecherin des Amtsgerichts, Inez Gloski, hatte ihre Mitteilung so formuliert. „Das Amtsgericht Weimar“, schrieb sie, habe in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren jemanden vom Vorwurf, gegen die Kontaktbeschränkungen verstoßen zu haben, mit der Begründung freigesprochen, „dass die betreffende Regelung der Verordnung verfassungswidrig und damit nichtig war“.