Urteil nach drei Jahren MLPD hätte Thälmann in Buchenwald gedenken dürfen

Thälmann-Denkmal in Weimar. Foto: dpa/Martin Schutt

Vor drei Jahren wollte die Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands in der Gedenkstätte des ehemaligen Konzentrationslagers bei Weimar des 75. Todestages von KPD-Führer Ernst Thälmann gedenken. Die Veranstaltung wurde verboten. Zu unrecht, wie nun ein Gericht entschied.

 
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Drei Jahre dauerte der Rechtsstreit um eine 2019 untersagte Gedenkveranstaltung für den von den Nazis ermordeten Kommunistenführer Ernst Thälmann. Nun gibt es endlich Urteile. Wie das Internationalistische Bündnis und die MLPD (Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands) mitteilten, hätten sie vor dem Verwaltungsgericht Weimar juristische Siege errungen. Demnach sei das Verbot der Gedenkfeier rechtswidrig gewesen. Das Gericht hat das Urteil noch nicht veröffentlicht.

Die MLPD wollten im August 2019 zum 75. Jahrestag der Ermordung von KPD-Chef Ernst Thälmann eine Gedenkveranstaltung in Buchenwald abhalten. Auf Betreiben der Stiftung Gedenkstätte Buchenwald untersagte das Verwaltungsgericht Weimar damals aber die geplante Kundgebung und Kranzniederlegung auf dem Gelände. Damals wurde das Verbot damit begründet, dass die Veranstalter gegen die Pflicht zur parteipolitischen Zurückhaltung verstoßen würden. Die Gedenkstätte argumentierte, dass dies der Würde der Opfer des KZ Buchenwald abträglich sei.

„Die Verbote wurden in den damaligen Eilverfahren insbesondere vom Verwaltungsgericht Weimar großteils ausdrücklich gutgeheißen. Hätte das Bestand gehabt, so wäre ein Präzedenzfall geschaffen worden, künftig antifaschistische Gedenken von Kommunisten an den Orten der faschistischen Folterknechte und Henker generell zu verbieten und zu kriminalisieren“, heißt es in einer Mitteilung der MLPD zu den jüngsten Urteilen.

Gabi Fechtner, Vorsitzende der MLPD, nannte die Entscheidungen des Gerichts „einen bedeutenden Sieg gegen den heutigen bürgerlichen Antifaschismus“. Sie kritisierte, dass antifaschistische Gedenkstätten systematisch antikommunistisch umgedeutet würden. Die Anwälte der Kläger, Rechtsanwalt Roland Meister und Peter Weispfenning, weisen darauf hin, dass die Gerichtskosten und die Anwaltskosten der Kläger zu diesen drei Prozessen vollständig von der Stadt Weimar, die die Bescheide erließ, und der Stiftung Gedenkstätte Buchenwald zu zahlen seien.

Ernst Johannes Fritz Thälmann war ein deutscher Politiker in der Weimarer Republik. Er war von 1925 bis zu seiner Verhaftung im Jahr 1933 Vorsitzender der Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD), die er von 1924 bis 1933 im Reichstag vertrat und für die er in den Reichspräsidentenwahlen von 1925 und 1932 kandidierte. Am 3. März 1933, zwei Tage vor der Reichstagswahl wurde Thälmann verhaftet. Im August 1944, nach über elf Jahren Einzelhaft, wurde Thälmann vermutlich auf direkten Befehl Adolf Hitlers erschossen.

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