Gelsenkirchen - Der Schuhhändler Deichmann muss für Schuhkartons eine Art Müllgebühr bezahlen. Die Essener Firma hatte versucht, von solchen Kosten befreit zu werden, war hierbei aber vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen gescheitert. Ein entsprechendes Urteil vom November sei nun rechtskräftig geworden, hieß es vom Verwaltungsgericht (Aktenzeichen 9 K 539/22).