Die damals dreijährige Britin Madeleine McCann ist seit Mai 2007 verschwunden. Die Eltern hatten sie am Abend des 3. Mai 2007 im Appartement gelassen, als sie in einem nahe gelegenen Restaurant mit Freunden aßen. Seitdem ist der Fall ungeklärt.
Seit dem 3. Juni 2020 ist bekannt, dass Christian B. im Fall Maddie unter Mordverdacht steht. Das gaben damals das Bundeskriminalamt (BKA) und die Staatsanwaltschaft Braunschweig überraschend bekannt. Parallel gab es dazu auch einen Bericht in der ZDF-Sendung "Aktenzeichen XY... ungelöst". An den Fall wurde im Zuge des nun wohl vorerst zu Ende gegangenen Prozesses erinnert.
Gericht: "Lügende Zeugen"
Die Vorsitzende Richterin schilderte in der Urteilsbegründung ausführlich die Widersprüche in den Aussagen der beiden Zeugen, die Videos von zwei der drei angeklagten Vergewaltigungen gesehen haben wollen. Die beiden hätten in ihren polizeilichen Vernehmungen im vorherigen Vergewaltigungs-Prozess 2019 und als Zeugen im aktuellen Prozess in vielen Punkten völlig unterschiedliche Angaben gemacht. Die beiden Opfer wurden bis heute nicht gefunden.
Dem Opfer der dritten Vergewaltigung glaubte die Kammer zwar - nicht aber, dass sie den Angeklagten nur anhand der Augenfarbe wiedererkennen könne. Die 40-jährige Irin war im Mai mehrere Tage lang als Zeugin befragt worden.
Angeklagter schweigt weiter
Für Prozessbeobachter blieb Christian B. während der Verhandlungstage kaum greifbar. Er schwieg und verzichtete auch auf die Möglichkeit eines letzten Wortes, die jedem Angeklagten zusteht. Das könnte mit anwaltlichem Rat zusammenhängen, in einem Strafprozess möglichst wenig Emotionen zu zeigen, sagte Verteidiger Friedrich Fülscher nach der Verhandlung.
Die Staatsanwaltschaft hatte B. in ihrem Plädoyer noch zwei Vergewaltigungen sowie zwei Fälle von sexuellem Kindesmissbrauch im Zeitraum zwischen 2000 und 2017 vorgeworfen. Im Fall einer Vergewaltigung habe der Vorwurf nicht aufrechterhalten werden können.