Urteil gegen Polizisten Wegen Bestechlichkeit ins Gefängnis

 Foto: Arne Dedert/dpa-Archiv

Der Prozess vor dem Amtsgericht Weimar gegen einen Thüringer Polizisten ist zu Ende. Der Mann soll ins Gefängnis. Das auch mit seinen letzten Worten zu tun – und schockt ihn offenbar mehr, als er zunächst zugeben wollte.

 
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Weimar – Für gewöhnlich geben sich Angeklagte vor Gericht in ihren sogenannten letzten Worten reumütig. Zerknirscht. Einsichtig. Das macht Sinn, immerhin sind es die – deshalb heißen sie so – letzten Worte, die in einem Prozess gesprochen werden, ehe sich das Gericht zur anschließenden Beratung über das Urteil zurückzieht. Allerdings gibt es einige Dinge, die nicht gewöhnlich sind in diesem Prozess vor dem Amtsgericht Weimar. Warum sollten es also die letzten Worte des 42-jährigen Polizisten sein, der hier auf der Anklagebank sitzt.

Also holt der Polizist an diesem Freitag aus. Etwa zehn Minuten lang. Zu einer langen persönlichen Abrechnung, die voller Behauptungen und Unterstellungen ist und in der er sich bisweilen so sehr in der Wortwahl vergreift, dass – und das passiert selten vor Gericht bei letzten Worten – die Richterin ihn unterbricht und maßgeregelt. Die Staatsanwaltschaft, die Landespolitik, die Medien und die Polizei, so lässt sich das zusammenfassen, was der Mann sagt, hätten sich gegen ihn verschworen.

An die Staatsanwältin gerichtet sagt er zum Beispiel: „Ich muss mich ganz ehrlich fragen, wie Sie noch in den Spiegel gucken können.“ Sie fordere für ihn höhere Strafen als für Totschläger und jemanden, der Kinder vergewaltigt habe. Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) und dem Linke-Innenpolitiker Steffen Dittes wirft er kurz danach vor, politischen Druck auf das Verfahren ausgeübt zu haben. Ehemals hochrangige Polizisten beschuldigt er, Straftaten begangen zu haben. Und so geht das weiter und weiter. Dabei, sagt er, habe er nur helfen wollen. Bei der Aufklärung von Straftaten. „Meine Intention war immer zu helfen, nichts anderes“.

Seine wirklich allerletzten Worte sind: „Und wenn Sie mich ins Gefängnis stecken wollen, dann stecken Sie mich ins Gefängnis.“

Etwa vierzig Minuten später, ist zwar unklar, ob er diesen Satz bereut. Aber so unbeeindruckt wie er sich in seinen letzten Worten von einer Gefängnisstrafe gibt, ist er nun nicht mehr, als die Richterin ihm eröffnet, dass sie ihn tatsächlich genau dazu verurteilt. Das Urteil und die Urteilsbegründung hatte er sich zunächst ziemlich regungslos angehört. Als er aber hört, dass er nach dem Willen des Gerichts wirklich in Haft soll, stützt er den Kopf in die Arme und reibt sich die Augen.

Das Urteil sieht im Detail so aus: Unter anderem wegen des Vorwurfs der Bestechlichkeit und der Verletzung von Dienstgeheimnissen verurteilt die Richterin den Beamten – der nach eigenen Angaben noch immer weit mehr als 3000 Euro netto pro Monat vom Freistaat überwiesen bekommt – zu einer Haftstrafe von zwei Jahren. Für das Gericht sei klar, dass er sich im Gegenzug für die Preisgabe von Dienstgeheimnissen gegenüber einer Frau Sex von dieser versprochen habe, sagt die Richterin. Zu seinen Gunsten sei zu werten, dass er nicht vorbestraft sei. Zu seinen Lasten habe es ihm das Gericht aber ausgelegt, dass er das Ansehen der Polizei beschädigt habe – nicht zuletzt durch sein Auftreten während der Hauptverhandlung und durch seine letzten Worte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Staatsanwaltschaft hatte dem Mann zur Last gelegt, in mehr als 30 Fällen in den Jahren 2017 und 2018 Informationen beispielsweise aus den internen Computersystemen der Polizei an Dritte weitergeleitet zu haben. Unter anderem soll er sie zum Sex in einem Streifenwagen aufgefordert haben. Der Beschuldigte verrichtete seinen Dienst damals bei der Polizei in Weimar. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft hatte am Schluss des Prozesses ihre Strafforderung von zunächst drei Jahren und sechs Monaten Haft auf drei Jahre und neun Monate erhöht. Der Verteidiger des Angeklagten hatte alle Vorhalte gegen seinen Mandaten zurückgewiesen und einen Freispruch gefordert. Das Gericht allerdings sieht die Kernvorwürfe der Staatsanwaltschaft als erwiesen an.

Dass der Mann bei diesem Strafmaß tatsächlich ins Gefängnis soll, liegt daran, dass das Gericht die Strafe nicht zur Bewährung aussetzen will – was in einem gewöhnlichen Prozess zu erwarten gewesen wäre bei jemandem, der noch nicht vorbestraft ist und zu zwei Jahren Haft verurteilt wird. Doch eben weil er das Ansehen der Polizei so sehr geschädigt und sich dann auch noch diese letzten Worte geleistet habe, sei das für das Gericht nicht möglich, sagt die Richterin.

Ob der Mann wirklich ins Gefängnis geschickt werden wird, wird sich vermutlich erst in der nächsten Instanz entscheiden. Dass mindestens eine am Prozess beteiligten Seiten Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen wird, darf als sicher gelten.

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