Das Urteil sieht im Detail so aus: Unter anderem wegen des Vorwurfs der Bestechlichkeit und der Verletzung von Dienstgeheimnissen verurteilt die Richterin den Beamten – der nach eigenen Angaben noch immer weit mehr als 3000 Euro netto pro Monat vom Freistaat überwiesen bekommt – zu einer Haftstrafe von zwei Jahren. Für das Gericht sei klar, dass er sich im Gegenzug für die Preisgabe von Dienstgeheimnissen gegenüber einer Frau Sex von dieser versprochen habe, sagt die Richterin. Zu seinen Gunsten sei zu werten, dass er nicht vorbestraft sei. Zu seinen Lasten habe es ihm das Gericht aber ausgelegt, dass er das Ansehen der Polizei beschädigt habe – nicht zuletzt durch sein Auftreten während der Hauptverhandlung und durch seine letzten Worte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die Staatsanwaltschaft hatte dem Mann zur Last gelegt, in mehr als 30 Fällen in den Jahren 2017 und 2018 Informationen beispielsweise aus den internen Computersystemen der Polizei an Dritte weitergeleitet zu haben. Unter anderem soll er sie zum Sex in einem Streifenwagen aufgefordert haben. Der Beschuldigte verrichtete seinen Dienst damals bei der Polizei in Weimar. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft hatte am Schluss des Prozesses ihre Strafforderung von zunächst drei Jahren und sechs Monaten Haft auf drei Jahre und neun Monate erhöht. Der Verteidiger des Angeklagten hatte alle Vorhalte gegen seinen Mandaten zurückgewiesen und einen Freispruch gefordert. Das Gericht allerdings sieht die Kernvorwürfe der Staatsanwaltschaft als erwiesen an.
Dass der Mann bei diesem Strafmaß tatsächlich ins Gefängnis soll, liegt daran, dass das Gericht die Strafe nicht zur Bewährung aussetzen will – was in einem gewöhnlichen Prozess zu erwarten gewesen wäre bei jemandem, der noch nicht vorbestraft ist und zu zwei Jahren Haft verurteilt wird. Doch eben weil er das Ansehen der Polizei so sehr geschädigt und sich dann auch noch diese letzten Worte geleistet habe, sei das für das Gericht nicht möglich, sagt die Richterin.
Ob der Mann wirklich ins Gefängnis geschickt werden wird, wird sich vermutlich erst in der nächsten Instanz entscheiden. Dass mindestens eine am Prozess beteiligten Seiten Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen wird, darf als sicher gelten.