Bad Lobenstein/Rudolstadt - Das Amtsgericht Rudolstadt begründete seine Entscheidung am Dienstag damit, dass dem 42-Jährigen Fahrer des Kleintransporters kein strafrechtlicher Vorwurf gemacht werden könne und es sich dabei um ein tragisches Unglück handele. Die Richter folgten damit dem Antrag der Verteidigung. Die Staatsanwaltschaft und die Nebenklage hatten eine Bewährungsstrafe gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.