Luxemburg - Ein Melonensaftextrakt gegen Erschöpfung, Ginkgo gegen Demenz, Johanniskraut für die Stimmung: Im wachsenden Markt für Nahrungsergänzungsmittel gelten künftig klarere Regeln dafür, welche Werbeaussagen erlaubt sind und welche nicht. Ungeprüfte gesundheitsbezogene Angaben zu sogenannten Botanicals, also pflanzlichen Inhaltsstoffen, seien bis auf weiteres verboten, urteilte der Europäische Gerichtshof. Was das für Unternehmen und Verbraucher bedeutet.