Es gibt sie tausendfach: Geschlossene Chatgruppen im Internet – auch von Arbeitskollegen, die im vermeintlich vertraulichen digitalen Raum auch mal pöbeln oder sogar wüst beleidigend über ihre Chefs oder Kollegen herziehen. Ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts macht nun deutlich: Es kann im Extremfall den Job kosten, wenn der Inhalt solcher Chats öffentlich wird.