Urlaubsplanung Brückentage bringen Freizeit

Elena Hartmann

Das kommende Jahr 2025 verspricht dank Feiertagen an Donnerstagen und Freitagen zahlreiche lange Wochenenden. Mit geschickter Planung lassen sich erholsame Auszeiten einrichten – es sei denn, der Chef hat andere Pläne.

 
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In vielen Kalendern bereits markiert: Wer an einem der Brückentage Urlaub nehmen möchte, sollte das frühzeitig mit seinen Kollegen und dem Chef besprechen. Foto: picture-alliance / gms/Elke_Wentker

Mit einem Urlaubstag vier Tage Erholung am Stück genießen: Die Brückentage bieten auch 2025 wieder gute Möglichkeiten für lange Wochenenden. So fällt zum Beispiel der 1. Mai als bundesweiter Feiertag auf einen Donnerstag.

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Wer sich die begehrten Urlaubstage sichern will, sollte schnell sein und sich frühzeitig mit Team und Vorgesetzten absprechen. Denn in manchen Fällen kann der Arbeitgeber den Urlaubsantrag ablehnen.

Grundsätzlich gelten für Urlaub an Brückentagen die gleichen Regelungen wie für andere Urlaube auch. Der Arbeitgeber muss den Urlaubswunsch berücksichtigen, kann ihn jedoch in seltenen Fällen auch ablehnen. Das geht aber „nur dann, wenn entweder dringende betriebliche Belange entgegenstehen oder die Urlaubswünsche von Kollegen, die sozial schutzwürdiger sind“, erklärt Kathrin Schulze Zumkley, Fachanwältin für Arbeitsrecht.

Wann der Urlaub abgelehnt werden darf

Dringende betriebliche Gründe können zum Beispiel eine ernsthafte Unterbesetzung sein, etwa durch hohen Krankenstand oder außergewöhnliche Arbeitsbelastung, wie sie in bestimmten Branchen während Feiertagen oder saisonaler Hochphasen vorkommt. Auch persönliche Gründe von Kolleginnen und Kollegen, wie schulpflichtige Kinder oder familiäre Verpflichtungen, können laut Schulze Zumkley Vorrang haben.

Ein etwas schwierigere Frage bei Brückentagen ist, ob der Arbeitgeber den Urlaub mit der Begründung ablehnen darf, dass der Urlaub zusammenhängend gewährt werden muss. Laut Bundesurlaubsgesetz muss jeder Arbeitnehmer mindestens einmal im Jahr zwölf Tage am Stück Urlaub nehmen, um den Erholungszweck zu erfüllen.

Der Arbeitgeber kann also verlangen, dass der Urlaub zusammenhängend genommen wird, so Schulze Zumkley. Hat der Arbeitnehmer aber bereits in dem betreffenden Jahr zwölf Tage am Stück Urlaub gemacht, kann dieses Argument nicht mehr gelten. Einzelne Urlaubstage, wie Brückentage, sind dann möglich, solange keine dringenden betrieblichen Gründe dagegen sprechen.

Folgende Tage sollten sich Brückenbauer also am besten schon jetzt im Urlaubskalender markieren:

Ostern

Ostern 2025 fällt auf den späten Zeitraum vom 18. (Karfreitag) bis 21. April (Ostermontag). Mit geschickter Urlaubsplanung lassen sich mit wenigen Urlaubstagen viele zusammenhängende freie Tage herausholen:

14. bis 17. April: 4 Urlaubstage ergeben 10 freie Tage

22. bis 25. April: 4 Urlaubstage ergeben 10 freie Tage

22. bis 30. April und 2. Mai: 8 Urlaubstage ergeben 17 freie Tage

Tag der Arbeit

Da der Tag der Arbeit am 1. Mai im kommenden Jahr 2025 auf einen Donnerstag fällt, bietet es sich an, den 2. Mai als Brückentag einzuplanen. Auf diese Weise lassen sich vier zusammenhängende freie Tage ideal für einen Kurzurlaub nutzen.

Christi Himmelfahrt

Christi Himmelfahrt fällt 2025 auf den 29. Mai, wie immer an einem Donnerstag. Wer den 30. Mai als Brückentag nutzt, kann sich so über ein langes Wochenende mit insgesamt vier freien Tagen freuen.

Pfingsten

Nach Christi Himmelfahrt folgt Pfingsten, das 2025 auf Sonntag, den 8. Juni, und Montag, den 9. Juni, fällt. Wer hier clever und früh plant, kann sich – vorausgesetzt, die Kollegen und der Chef spielen mit – eine Auszeit von bis zu 12 Tagen sichern:

10. bis 13. Juni: 4 Urlaubstage ergeben 9 freie Tage.

Mit Himmelfahrt vom 30. Mai und 2. bis 6. Juni ergeben 6 Urlaubstage 12 freie Tage.

Tag der Deutschen Einheit

Im Jahr 2025 bietet der Tag der Deutschen Einheit am 3. Oktober eine günstige Gelegenheit für ein verlängertes Wochenende ohne Einsatz eines Brückentages, da er auf einen Freitag fällt und so drei aufeinanderfolgende freie Tage ermöglichet.

Reformationstag

Gleiches gilt auch für den der Reformationstag, der am 31. Oktober des kommenden Jahres ebenfalls auf einen Freitag fallen wird.

Weihnachten und Neujahr

Heiligabend und Silvester gelten nicht als gesetzliche Feiertage, daher müssen Beschäftigte in vielen Betrieben dafür einen halben oder ganzen Urlaubstag einplanen, wenn sie an diesen Tagen trotzdem freihaben wollen. Im Jahr 2025 fallen beide Tage auf einen Mittwoch. Der 25. und 26. Dezember sind entsprechend ein Donnerstag und ein Freitag, liegen für ein langes Wochenende also ohnehin günstig.

Der 1. Januar 2026 fällt auf einen Donnerstag. Über Weihnachten und Neujahr sind also folgende lange Urlaubskombis möglich:

2. Januar (Freitag): Ein Urlaubstag ergibt 4 Tage frei;

29. bis 31. Dezember: 3 Urlaubstage ergeben 8 Tage frei;

22. bis 24. Dezember plus die obigen Tage: 5 Urlaubstage ergeben 10 freie Tage.