Das Urlaubsland ist bereits bei Buchung als Hochrisikogebiet eingestuft. Kann ich später noch kostenlos stornieren?
Wer schon in dem Wissen, dass er in ein Hochrisikogebiet reisen wird, bucht, kann sich laut dem Experten der Verbraucherzentrale nicht mehr auf diesen Grund berufen. Aber:„Ein Rücktritt ist immer möglich“, sagt Buttler. Ein Reisevertrag könne auch noch kurz vorher oder auch während der Reise gekündigt werden. „Es entsteht aber ein Anspruch des Anbieters gegen den Kunden.“ Wer ohne Angabe von Gründen von der Reise zurücktritt, kann auf hohen Kosten sitzen bleiben.
Das Urlaubsland wird während der Reise als Hochrisikogebiet eingestuft.
Hier wird es schwieriger, was eine kostenfreie Stornierung während der Reise angeht. Das müsse individuell von Gerichten betrachtet werden, sagt Buttler. In Coronazeiten, „muss jeder schon damit rechnen, dass etwas passieren kann“. „Letztendlich heißt Hochrisikogebiet nicht Reiseverbot, die Frage ist, habe ich eine konkrete Gefahr vor Ort.“ Bei Pauschalreisen empfiehlt das EVZ zunächst mit dem Reiseveranstalter eine einvernehmliche Lösung zu finden.
Im Urlaubsland ist mit enormen Einschränkungen zu rechnen. Welche Stornomöglichkeiten haben Reisende?
Sind die coronabedingten Einschränkungen vergleichbar mit denen in Deutschland, sei dies kein Stornogrund, so Oliver Buttler. „Der Urlaubs- und Erholungseffekt muss erheblich beeinträchtigt sein.“ Geringfügige Beschränkungen sind hinzunehmen. Als mögliche Gründe für eine kostenfreie Stornierung nennt der Reiseexperte das dauerhafte Tragen einer Maske in der Öffentlichkeit, zum Beispiel am Strand oder wenn das Hotel plötzlich nur noch Lunchpakete statt einem Buffet trotz All inclusive Buchung anbietet.