München - Im Streit um die Nutzung von Songtexten durch ChatGPT steht eine Entscheidung an. Am Dienstag, 10.00 Uhr, will sich das Landgericht München I zur Klage der Verwertungsgesellschaft Gema gegen den ChatGPT-Betreiber OpenAI äußern. Sowohl ein Urteil als auch eine Verweisung an den Europäischen Gerichtshof gelten als möglich.