München - Das Landgericht München bremst OpenAI und seine Künstliche Intelligenz ChatGPT. Die Nutzung von Liedtexten durch den US-Konzern verstößt in den Augen der Richter gegen das Urheberrecht. Sie gaben damit einer Klage der deutschen Verwertungsgesellschaft Gema in weiten Teilen recht, die konkret wegen neun Liedern geklagt hatte - darunter bekannte Titel wie "Männer" von Herbert Grönemeyer, "Über den Wolken" von Reinhard Mey, "In der Weihnachtsbäckerei" von Rolf Zuckowski und "Atemlos", das zwar vor allem in der Interpretation von Helene Fischer bekannt ist, dessen Text aber von Kristina Bach stammt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.