Untreue-Verdacht Anzeige gegen Volksbegehrens-Initiatorin

Ute Bergner, als sich ihre parlamentarische Gruppe im Dezember 2022 auflöste. Foto: picture alliance/dpa/Martin Schutt

Im Landtag soll es einen Untreue-Verdacht gegen die Parlaments-Gruppe „Bürger für Thüringen“ geben.

 
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Die frühere parlamentarische Gruppe „Bürger für Thüringen“ im Landtag soll wegen Untreue angezeigt worden sein. Wie das Nachrichtenmagazin „Spiegel“ berichtet, geht es um den Vorwurf, die Gruppe habe für mehr als 80 000 Euro Büromaterial bei der Firma eines Parteifreundes bestellt, um damit das Homeoffice auszustatten. Dem Bericht zufolge soll die Anzeige von einem Insider stammen.

Die Gruppe hatte sich erst im Juni vergangenen Jahres im Landtag gebildet – aus der vorherigen FDP-Abgeordneten Ute Bergner, die die Kleinpartei „Bürger für Thüringen“ mitgegründet hatte, und drei ehemaligen AfD-Abgeordneten. Im Dezember zerbrach die Gruppe bereits wieder.

Eine parlamentarische Gruppe im Landtag hat Anspruch auf bestimmte Zuweisungen zur Finanzierung ihrer Arbeit – abgestuft zu den Rechten einer Fraktion. Für eine Fraktion müssen sich mindestens fünf Abgeordnete zusammenfinden, für eine Gruppe mindestens vier. Durch das Ausscheiden Bergners war die FDP von einer Fraktion zu einer Gruppe geschrumpft.

Brisant wird die Anzeige gegen Bergner und ihre Mitstreiter allerdings dadurch, dass sie zu den Initiatoren eines Volksbegehrens gehört, welches es sich zum Ziel gemacht hat, die Landtags-Auflösung auch gegen die Mehrheit im Parlament zu ermöglichen. Seit Ende Januar läuft die Unterschriftensammlung für das Volksbegehren – noch bis zum 26. Mai. Dabei geht es zunächst nur um eine Verfassungsänderung. Mit ihr soll im Artikel 50 der Verfassung die Möglichkeit eingefügt werden, den Landtag per Volksentscheid aufzulösen und Neuwahlen anzusetzen. In den Verfassungen anderer Länder – zum Beispiel in Bayern – sei dies möglich, begründete Bergner ihren Vorstoß.

Auslöser war, dass es ein Jahr nach der Wahl von Kurzzeit-Ministerpräsident Thomas Kemmerich (FDP) eigentlich hatte eine Landtagsauflösung und Neuwahlen in Thüringen geben sollen – was aber an der Weigerung einzelner CDU-Abgeordneter gescheitert war.

Auch wenn Bergners Volksbegehren erfolgreich wäre, könnte nach einer Verfassungsänderung frühestens 2024 ein Volksbegehren zur Landtagsauflösung starten – dann steht aber bereits wieder ein regulärer Wahltermin an.

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