Nach der bundesweiten Grundsteuerreform hatten nahezu alle Kommunen ihre Hebesätze für die gemeindlichen Steuern mit Wirkung zum 1. Januar 2025 angepasst. Auch die Unterbreizbacher Gemeinderäte hatten die entsprechende Satzung im November neu beschlossen, allerdings die alten Hebesätze – 271 Prozent für die Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Flächen) und 389 Prozent für die Grundsteuer B (bebaute Grundstücke) – beibehalten. Grund war, dass zu diesem Zeitpunkt der Rücklauf der neuen Steuermessbeträge vom Finanzamt noch nicht vollständig war. Somit war nicht abzuschätzen, wie sich die Reform auf das Steueraufkommen auswirkt.