Für die Dauer ihrer fünfjährigen Amtszeit benötigen Gemeinderäte eine Geschäftsordnung. Zu Beginn der Legislatur können die Ortsparlamentarier entscheiden, ob sie das bisherige Regelwerk übernehmen oder ein neues ausarbeiten. In Unterbreizbach hatten sich die Ende Mai neu gewählten Ortsvertreter dazu entschieden, die bisherige Geschäftsordnung zu übernehmen – aber einige Festlegungen zu ändern.
Unterbreizbach Auftragsvergaben sollen „flüssiger laufen“
Von Beate Funk 09.10.2024 - 13:00 Uhr