Auch der CSU-Europaabgeordnete Markus Ferber begrüßte den Vorschlag der Kommission. Er machte aber deutlich, dass es aus seiner Sicht nicht darum gehen dürfe, Verbraucher von Neukäufen abzuhalten.
Wo sind den Reparaturen Grenzen gesetzt?
Wenn etwa ein Handy so sehr zerstört ist, dass eine Reparatur wirtschaftlich keinen Sinn ergibt, muss es nicht repariert werden. Wörtlich heißt es vonseiten der Kommission: "Im Rahmen der gesetzlichen Garantie werden Verkäufer Reparaturen anbieten müssen, es sei denn, diese sind teurer als der Ersatz." In der Regel gilt eine gesetzliche Garantie zwei Jahre.
CSU-Politiker Ferber betonte: "Wenn man das neueste ultradünne Endgerät haben will, muss man bei der Reparierbarkeit durch den Endverbraucher zwangsläufig Abstriche machen." Sein SPD-Kollege René Repasi machte deutlich: "Entscheidend ist, dass Unternehmen keine abschreckenden Mondpreise verlangen, damit das Recht auf Reparatur sozial verträglich ist."
Wo kann ich Geräte reparieren lassen?
Zum einen sind die Hersteller in der Pflicht - sie können aber auch Dienstleister mit der Reparatur beauftragen. Zudem sollen unabhängige Werkstätten tätig werden dürfen. Cavazzini kündigte an, sich dafür einsetzen zu wollen, dass Ersatzteile und Anleitungen leicht zugänglich sind, "damit Unternehmensriesen wie Apple nicht länger die Regeln für eine Reparatur diktieren". Darüber hinaus sind nationale Online-Plattformen vorgesehen, auf denen sich die Bürger über Reparaturdienste und Verkäufer überholter Waren informieren können.
Welche Auswirkungen gibt es für Deutschland?
Sollten die Regeln wie vorgesehen in Kraft treten, müssten diese auch von Deutschland umgesetzt werden. Darüber hinaus hatte die für Verbraucherschutz zuständige Bundesministerin Steffi Lemke (Grüne) vor einem Jahr ein ähnliches Vorhaben angekündigt. "Wir werden wichtige Schritte raus aus der Wegwerfgesellschaft gehen, zum Beispiel durch ein Recht auf Reparatur." Gestützt werden solle dies etwa durch ein Förderprogramm "Reparieren statt Wegwerfen".
Verbraucherschützer sehen in den Plänen der Kommission auch eine Chance für mehr Bewegung bei dem Thema in Deutschland. Denn konkrete Vorhaben zu den von Lemke angekündigten Plänen lägen bislang nicht vor, so der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv).
Wie reagiert die deutsche Wirtschaft?
"Viele Unternehmen stellt das vorgeschlagene "Recht auf Reparatur" vor große Herausforderungen", sagte der Präsident der Deutschen Industrie- und Handelskammer, Peter Adrian. Wenn etwa Ersatzteile länger gelagert und Reparaturen innerhalb von 15 Tagen durchgeführt werden müssten, bedeute dies zusätzliche logistische und finanzielle Belastungen. "Sehr viele Unternehmen sind derzeit betrieblich nicht in der Lage, den Anspruch auf Reparatur in der Praxis umzusetzen."
Der Hauptgeschäftsführer des Digitalverbands Bitkom, Bernhard Rohleder, erklärte, ein verbrieftes Recht auf Reparatur könne Geräte langlebiger machen, reiche aber nicht aus. Ähnlich wie Adrian fordert der Bitkom mehr Anreize für Unternehmen: "Eine Mehrwertsteuersenkung auf Ersatzteile und Reparaturdienstleistungen für IT-Hardware wie Smartphones und Laptops wäre ein solcher Anreiz."