Seitdem die Regionale Planungsgemeinschaft Südwestthüringen am 18. Mai ihren Regionalplanentwurf veröffentlicht hat, ist ein Wort in vieler Munde: Windvorranggebiet. Die Ampelkoalition hat die Bundesländer 2022 per Gesetz (Windflächenbedarfsgesetz) zur Ausweisung von geeigneten Landesflächen für den Bau von Windrädern verpflichtet. Bis 2027 sollen bundesweit bis zu 1,8 Prozent der Landesfläche und bis zu 2032 bis zu 2,2 Prozent der Landesfläche zur Verfügung stehen.