Umfrage Teilnehmer gesucht

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In einer Umfrage soll geklärt werden, aus welchen Gründen die Grundsicherungsleistung nicht genutzt wird, obwohl Anspruch besteht. Foto: imago/allOver-MEV/imago stock&people

Recht auf Grundsicherung – aber keinen Antrag gestellt?

 
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In seiner Sitzung befasste sich der Seniorenbeirat der Stadt Meiningen mit der Nichtinanspruchnahme von Grundsicherungsleistungen. Mareike Sielaff von der Ernst-Abbe-Hochschule Jena erläuterte ihr Forschungsprojekt. Viele Menschen, die Anspruch auf Grundsicherung hätten, beziehen diese Leistungen nicht. Das betrifft sowohl die Grundsicherung für Arbeitssuchende (ALG II – oft bekannt als Hartz IV) als auch Rentnerinnen und Rentner. Schätzungen zufolge sind es beim ALG II 35 bis 40 Prozent und bei der Grundsicherung im Alter sogar etwa 60 Prozent der Anspruchsberechtigten, die – bewusst oder unbewusst – auf die Leistungen verzichten. Die Nichtinanspruchnahme ist demnach erheblich.

Felix Wilke ist Professor für Soziologie in der Sozialen Arbeit an der Ernst-Abbe-Hochschule Jena und untersucht gemeinsam mit seiner Mitarbeiterin Mareike Sielaff was Menschen davon abhält, diese Leistungen zu beantragen und wie sie mit wenig Geld zurechtkommen. Darauf aufbauend möchten sie Vorschläge zur Verbesserung des Zugangs zu Grundsicherungsleistungen entwickeln. Das ist aktuell besonders relevant, da die Nichtinanspruchnahme Thema im kommenden Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung sein wird.

Um die unterschiedlichen Gründe für die Nichtinanspruchnahme herauszufinden, stützt sich das Team auf zwei Erhebungsverfahren. Einerseits wurden über standardisierte Fragebögen Personen mit geringem Einkommen zu ihren Einstellungen zur Grundsicherung befragt. Die genannten Gründe sind vielfältig, können anhand der Fragebögen jedoch nur oberflächlich erfasst werden. Um einen tieferen Einblick in die Motivlage der entsprechenden Personen zu erlangen, sollen die erhobenen Daten durch Tiefeninterviews ergänzt werden. In einem offenen Gespräch können Nichtinanspruchnehmende ihre Sichtweise frei darzulegen.

Für die Interviews werden Teilnehmer gesucht. Wer in einer schwierigen finanziellen Lage ist und keine Grundsicherung bezogen hat (Hartz IV oder Grundsicherung im Alter) oder in der Vergangenheit längere Zeit in einer solchen Situation war, dann kommt die Studie in Frage. Als Faustregel gilt: Sollte das Einkommen nach Abzug der gesamten Mietkosten unter 500 Euro (für Alleinlebende) oder unter 800 Euro (für Paarhaushalte ohne Kind) liegen.

Bei zusätzlichen Belastungen wie Gesundheit gelten oft höhere Einkommensgrenzen. Alle getätigten Angaben werden dabei absolut vertraulich behandelt. Sie bleiben anonym. Das Gespräch dauert etwa 60 Minuten und wird mit einer Aufwandsentschädigung von 30 Euro in bar honoriert. Bei Teilnahme oder Fragen stehen Felix Wilke, Mareike Sielaff unter Telefon (0 36 41) 20 57 73 oder E-Mail an mareike.sielaff@eah-jena.de zur Verfügung.

Auch der Seniorenbeirat Ansprechpartner Cornelia Klötzke (Vorsitzende), Telefon 0151 16606529 E-Mail Seniorenbeirat-meiningen@web.de ist behilflich.

www.sw.eah-jena.de/nvg/

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