Wann über die Auslieferung entschieden wird
Die Festnahme von Wolodymyr Z. auf der Grundlage eines Europäischen Haftbefehls lässt erwarten, dass seine Auslieferung nach Deutschland relativ zügig erfolgen wird. Der Verdächtige hat die Möglichkeit, seine Auslieferung vor dem Gespanschaftsgericht in Pula zu bekämpfen. Nach kroatischer Rechtslage muss das Verfahren - einschließlich eventueller Berufung - innerhalb von 60 Tagen abgeschlossen sein.
Nach dem rechtskräftigen Urteil muss die Übergabe innerhalb von zehn Tagen erfolgen. Weil es sich um einen Europäischen Haftbefehl handelt, hätte die Zagreber Regierung - wenn sie etwa wie die polnische mit den Anschlagsbeteiligten sympathisieren würde - kaum eine Handhabe, um in das Verfahren einzugreifen. Es wird aber auch nicht erwartet, dass sie das anstreben würde.
Wadephul: Justiz hat "absolut freie Hand"
Außenminister Johann Wadephul (CDU) fürchtet keine Belastung der deutsch-ukrainischen Beziehungen. Er sagte bei einem Besuch in der Schweiz, es sei Aufgabe aller Ermittlungsbehörden, das mit Nachdruck zu verfolgen und auch die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen. Er verwies auf die Gewaltenteilung in Deutschland. "Ich respektiere das, was die Justiz dort macht, und wenn erforderlich, wird es strafrechtliche Konsequenzen geben ohne Ansehen der Person. Das gilt ja nicht nur für Inländer, sondern auch für Ausländer", sagte er.
Und: "Ich kann nur sagen, dass die deutsche Justiz da absolut freie Hand hat. Und ich bin auch jederzeit bereit und in der Lage, das in der Ukraine zu erläutern."