München - Es ging um paramilitärische Kämpfe in der Ostukraine, um Spionage für Russland und um geplante Sabotageakte in Deutschland: Das Oberlandesgericht München hat drei Männer wegen geheimdienstlicher Tätigkeit verurteilt. "Die Anklage trifft im Wesentlichen bei allen zu", begründete der Vorsitzende Richter Jochen Bösl, warum der Hauptangeklagte eine Haftstrafe von sechs Jahren und seine beiden Bekannten Bewährungsstrafen von einem beziehungsweise einem halben Jahr erhielten.