Wurde das Fahrzeug beschädigt, zahlt die Versicherung die Reparaturkosten. Das gilt auch für Schäden, die etwa im Wasser herumtreibende Gegenstände verursachen. Auch fest am Auto montierte Dinge wie etwa Dachboxen oder spezielles Zubehör für den ausschließlichen Gebrauch im Auto sind abgedeckt – also etwa ein Kindersitz. Der Höchstwert lässt sich im Vertrag nachlesen.
Nach dem Schaden fällt für den Versicherten die vereinbarte Selbstbeteiligung in der vereinbarten Höhe an, es gibt keine Zurückstufungen in der Teilkasko. Wer nur die verpflichtende Kfz-Haftpflicht hat, muss den Schaden aus eigener Tasche bezahlen.
Ob die Versicherung den Schaden auch vollumfänglich bezahlt, hängt von der konkreten Situation ab. Zwar trägt die Teilkasko in der Regel den Schaden etwa nach Überschwemmungen. Aber: Wer sein Auto in einem Gebiet abgestellt hat, für das es zuvor eine Hochwasserwarnung gegeben hatte, kann seinen Versicherungsschutz gefährden.
Was ist, wenn ich wegen einer Überschwemmung nicht zur Arbeit kommen kann?
Kommen Beschäftigte in den Hochwassergebieten gar nicht oder nur über Umwege und mit längeren Fahrtzeiten zur Arbeit, haben sie keinen Anspruch bezahlt freigestellt zu werden. Das erklärt die Arbeitnehmerkammer Bremen. Auch ein Recht auf Homeoffice gibt es nicht, wenn hierzu keine betrieblichen oder tarifvertraglichen Regelungen bestehen. „Selbst dann nicht, wenn man aufgrund der Flut nicht zur Arbeit gelangen kann oder längere Fahrtwege in Kauf nehmen muss.“
Am besten informieren sich Beschäftigte im Voraus, um Verspätungen zu vermeiden. Kommen Sie dennoch zu spät oder haben keine Möglichkeit in den Betrieb zu kommen, sollten sie ihren Arbeitgeber unverzüglich informieren – um keine Abmahnung zu riskieren. Rechtlich zulässig wäre allerdings, dass der Arbeitgeber den Lohn dann anteilig um die durch die Verspätung verlorene Zeit kürzt, auch wenn das in der Praxis eher unüblich ist.
Im besten Fall finden Arbeitnehmer und Arbeitgeber eine einvernehmliche Lösung für die Sondersituation, zum Beispiel den Abbau von Überstunden oder die Nutzung von Gleitzeit. Zudem haben viele Betriebe mittlerweile betriebliche Regelungen zum Homeoffice, aus denen sich Ansprüche und Regelungen ergeben.
Wessen Zuhause oder Besitz hingegen direkt vom Hochwasser betroffen ist, hat einen Freistellungsanspruch und bekommt nach Paragraf 616 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) weiter Lohn. Der Anspruch ist allerdings in der Regel auf einige Tage begrenzt, zudem kann der Paragraf 616 BGB im Einzelfall ausgeschlossen sein.