Überblick Welche Corona-Regeln gelten ab Sonntag in Thüringen?

David Hutzler,
23.11.2021, Thüringen, Erfurt: «2G-Regel lt. Allgemeinverfügung dürfen wir nur Geimpfte, Genesene Gäste bewirten. Danke für Ihr Verständnis.» steht auf der Tafel am Eingang eines Restaurants. (zu dpa "Welche Corona-Regeln ab Sonntag in Thüringen gelten") Foto: Martin Schutt/dpa-Zentralbild/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Zum Wochenende treten in Thüringen neue Corona-Regeln in Kraft. Ein wichtiger Punkt wurde trotz langer Ankündigung bereits vorab gekippt. Eine Lockerung fand auch den Weg in die neue Verordnung. Was kommt nun auf die Menschen im Freistaat zu?

 
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ErfurtThüringen bekommt zum Wochenende wieder eine neue Corona-Verordnung. Diesmal dürfte für den Alltag vieler Menschen jedoch nicht so wichtig sein, was darin steht - sondern das, was nicht darin festgelegt ist. Eine wichtige Neuregelung ist dennoch darin enthalten. Was ab Sonntag gilt: 

Wer kommt nun in 2G-plus-Bereiche? 

Grundsätzlich weiterhin Geimpfte und Genesene mit einem tagesaktuellen Schnelltest oder mit Boosterimpfung. Neu ist aber, dass diese Testpflicht für alle entfällt, deren Grundimmunisierung - also meist die zweite Impfung - nicht länger als drei Monate her ist. Auch, wer weniger als 90 Tage als genesen gilt, braucht keinen zusätzlichen Test, um etwa in Fitnessstudios, Spielotheken oder Hotspot-Regionen mit Inzidenzen über 1000 ins Restaurant zu gehen. Auch wer genesen ist und mindestens eine Impfung vor oder nach der Infektion erhalten hat, darf ohne Test in diese Bereiche. Hier entfällt die zeitliche Befristung.

Wie läuft es nun mit Versammlungen? 

Lange war darüber diskutiert worden, ab Sonntag soll es dann so weit sein: Die Obergrenze von 35 Menschen bei Versammlungen fällt. Künftig können auch wieder größere Kundgebungen regulär angemeldet werden, bislang war das nur mit Ausnahmegenehmigung möglich. Sie sollen jedoch weiterhin bis auf Ausnahmen nur ortsfest stattfinden können. Teilnehmer müssen den Mindestabstand einhalten und eine medizinische Maske oder FFP-2-Maske tragen. Unangemeldete Aufzüge gegen die Corona-Beschränkungen, wie sie zuletzt immer wieder in Thüringen stattfanden, sind nach den neuen Regeln weiter unzulässig.

Kommt 2G plus im Restaurant? 

Auch hier war lange diskutiert worden, nachdem Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) das eigentlich für den 23. Januar angekündigt hatte. Die Antwort kam am Dienstag überraschend: Nein, zumindest für die nächsten zwei Wochen nicht. Thüringen will zunächst die nächste Bund-Länder-Runde am Montag abwarten und nötige Anpassungen in der nächsten Thüringer Verordnung treffen, wie ein Regierungssprecher am Dienstag sagte. Die soll am 9. Februaer kommen.

Damit können vorerst weiterhin Geimpfte und Genesene in Restaurants, Cafés oder Kneipen. Eine zusätzliche Testpflicht wie bei 2G plus gibt es in Thüringen damit weiterhin nur in Hotspot-Regionen mit einer Inzidenz ab 1000. Eigentlich hatten sich Bund und Länder am 7. Januar auf eine flächendeckende Anwendung der 2G-plus-Regel verständigt.

Werden Bändchenlösungen für 2G-Bereiche nun in der Verordnung verankert? 

In einem ersten Verordnungsentwurf war ein Passus enthalten, der Bändchen für 2G-Bereiche ermöglichen sollte. Die Idee: Das Bändchen dient als Nachweis einer Corona-Impfung oder -Genesung für Geschäfte in den Innenstädten. In Eisenach und Gera gibt es bereits entsprechende Versuche, Erfurt wollte damit am Montag starten. In der neuen Verordnung sollte das nun auch rechtlich abgesichert werden. Doch diese Regelung wird in der neuen Verordnung vorerst vertagt.

Was ist mit den Quarantäne-Vorschriften? 

Auch dieser Punkt kam etwas überraschend - nämlich schon knapp zwei Wochen vor der Verordnung in Form eines Erlasses durch das Gesundheitsministerium. Seit dem 11. Januar gelten in Thüringen die Quarantäne-Regeln, auf die sich Bund und Länder wenige Tage zuvor verständigt hatten. In der neuen Verordnung werden diese nun noch formal festgeschrieben.

Demnach sind Menschen ohne Corona-Symptome, die geboostert sind oder bei denen die vollständige Impfung oder eine Genesung nicht länger als drei Monate zurückliegen, von der Quarantänepflicht ausgenommen. Für alle anderen Kontaktpersonen gilt bei einer nachgewiesenen Infektion mit der Omikron-Variante oder bei einem konkreten Verdacht eine Quarantäne-Dauer von zehn Tagen. Eine Verkürzung auf sieben Tage ist bei Vorlage eines negativen Testergebnisses (PCR- oder Antigenschnelltest) möglich.

Was ist mit dem Warnstufen-System? 

Es ist ein Relikt aus dem Sommer, als die Fallzahlen langsam wieder stiegen: Das Thüringer Frühwarnsystem, das abhängig von regionaler Inzidenz und Krankehausbelastung mehr Beschränkungen ermöglichen sollte. Im Winter waren monatelang alle Regionen in der Warnstufe drei oder fielen zeitweise unter die Hotspot-Regelung mit noch schärferen Einschränkungen. Seit wenigen Tagen nun sind die ersten Landkreise und kreisfreien Städte wieder in Stufe zwei gerutscht. Lockerungen sind dort generell möglich - das Gesundheitsministerium rät den Kommunen aber davon ab. Änderungen bedürften auch der Zustimmung des Ministeriums, hieß es in einem Schreiben.

Falls die Infektionszahlen in den kommenden beiden Wochen «wider erwarten» nicht wieder steigen, will das Ministerium «vertretbare Lockerungen» prüfen. Diese sollen dann «vorzugsweise in der nachfolgenden Verordnung» festgeschrieben werden. An den vergangenen Tagen zogen die Infektionszahlen in Thüringen jedoch wieder an. Die sich leichter verbreitende Omikron-Variante ist mittlerweile im Freistaat vorherrschend.

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