Nach Ansicht der Landrätin müsse man wegkommen von ausschließlich inzidenzbasierten Betrachtungen. Stattdessen sollten Positivquoten ermittelt werden – also die Anzahl der positiven Testungen im Verhältnis zu den insgesamt durchgeführten Tests betrachten. „Nur so kann man das Infektionsgeschehen in einer Region realistisch ermitteln und bundesweit vergleichen, weil nur so die Dunkelziffer abschätzbar ist“, macht Greiser deutlich. Allein auf dieser Basis können fundierte Entscheidungen getroffen werden. Leider werde dies aktuell von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn verhindert, weil Labore nicht dazu verpflichtet werden, negative Testergebnisse mit entsprechender regionaler Zuordnung zu melden – im Gegensatz etwa zur Handhabung in der Schweiz, wo täglich regionale Positivquoten ermittelt werden können.
Das große Ziel des Landkreises sei es, den Schul- und Kitabetrieb mit unterstützenden Maßnahmen so umfassend wie möglich sicherzustellen. Laut Verordnung erfolgt die Durchführung der Selbsttests in den Schulen zweimal wöchentlich vorerst weiterhin auf Freiwilligenbasis. Ein Umstand, der in Schmalkalden-Meiningen auf wenig Gegenliebe stößt. „Über die Einführung einer Testpflicht wird jedoch derzeit im Ministerium beraten. Diese könnte zur Anwendung kommen, wenn zu wenige Schülerinnen und Schüler von dem freiwilligen Testangebot Gebrauch machen“, betont die Landrätin.
Anders als vor den Osterferien bedarf es nun allerdings keiner Einwilligung mehr für die Teilnahme am Testverfahren. Eltern beziehungsweise volljährige Schülerinnen und Schüler können der Durchführung der Selbsttestung stattdessen aktiv widersprechen. Die Beschaffung der Selbsttests erfolgt ausschließlich über das Thüringer Bildungsministerium. In den Kindertagesstätten sind die jeweiligen Träger für die Testungen des Personals und der zu betreuenden Kinder verantwortlich.
Der Landkreis regelt per Allgemeinverfügung in Abstimmung mit dem Thüringer Gesundheitsministerium die unterstützenden Maßnahmen für den Präsenzunterricht. So finden die Betreuung in Kindertageseinrichtungen, der Kindertagespflege sowie der Unterricht und die Betreuung in der Primarstufe und in Förderzentren ausschließlich in festen Gruppen statt. In den Schulen ist der Sport- und Schwimmunterricht in geschlossenen Räumen weiterhin untersagt. Unter freiem Himmel ist der Sportunterricht dagegen unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln auch ohne Mund-Nasen-Bedeckung möglich.
Während für die Klassenstufen 1 bis 4 das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auch im Unterricht empfohlen wird, wird für die Klassenstufen 5 und 6 das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Unterricht angeordnet. Ab Klassenstufe 7 ist das Tragen von qualifizierten Masken für Schüler und Lehrkräfte nunmehr auch im Klassenraum durch die Allgemeinverfügung des Landes geregelt.
Problematisch stellt sich noch immer die Situation im Schülerverkehr dar. Am Montag werden die Busse wie üblich voll sein. Der Landkreis habe zwar alle Vorbereitungen getroffen, mehr Fahrzeuge einsetzen zu können. da jedoch eine Kostenerstattung durch das Land nach wie vor nicht geklärt sei, könne man die Unternehmen nicht beauftragen. „Gerne wären wir hier schon einen Schritt weiter“, unterstreicht die Landrätin.