Trotz zu hoher Inzidenz Schulen in Schmalkalden-Meiningen öffnen wieder

Mit dem Ende der Osterferien öffnen am Montag im Landkreis alle Schulen für sämtliche Klassenstufen. Auch Kitas öffnen uneingeschränkt. Die vom Landkreis präferierte Testpflicht in Schulen wird es vorerst jedoch nicht geben.

 
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Meiningen - Die Entscheidung kommt wieder einmal auf den letzten Drücker. Kurz vor dem Ende der Ferien verkündet das Landratsamt, dass am Montag alle Schulen und Kitas im Landkreis Schmalkalden-Meiningen vollständig öffnen werden. Die Verantwortung dafür schiebt man jedoch auf den Freistaat. „Gerne hätte Landrätin Peggy Greiser, insbesondere vor dem Hintergrund des für alle Schulleiterinnen und Schulleiter sowie Eltern gleichermaßen stark verkürzten Planungshorizonts diese Entscheidung bereits wesentlich früher kommuniziert“, heißt es in einer Pressemitteilung. Eine Rückmeldung seitens des federführenden Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie habe dem Landratsamt aber erst am Freitagvormittag vorgelegen.

„Wir haben uns dazu entschieden, alle Einrichtungen – das heißt explizit auch Kitas und die höheren Klassenstufen – ab dem 12. April zu öffnen“, erläutert Landrätin Peggy Greiser und betont: „Die Rückkehr der Klassenstufen 1 bis 6 in den Präsenzunterricht noch vor den Osterferien hat in Verbindung mit umfassenden Test- und Hygienemaßnahmen nicht zu einem höheren Infektionsgeschehen in den Einrichtungen sowie im gesamten Landkreis geführt.“

Greiser weiß, dass die Entscheidung, Schulen und Kitas trotz eines hohen Inzidenzwertes zu öffnen, nicht unumstritten ist. „Ich habe in den letzten Wochen viele Briefe und E-Mails beantwortet, dazu zahlreiche persönliche Gespräche am Telefon geführt. Natürlich habe ich auch Verständnis für alle Eltern, die gesundheitliche Bedenken haben.“ Durch die Möglichkeit der Befreiung vom Unterricht mittels eines formlosen Antrags bei der Schulleitung werde dem aber weiterhin Rechnung getragen. Zudem verweist Greiser da-rauf, dass in vielen Kitas die Notbetreuungsquote zuletzt ohnehin schon bei 70 bis 80 Prozent lag.

Die Entscheidung des Landkreises fußt auf der aktuellen Allgemeinverfügung des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (TMBJS) vom 31. März 2021. Nach dieser können alle allgemein- und berufsbildenden Schulen sowie Kindertageseinrichtungen und Einrichtungen der Kindertagespflege im eingeschränkten Regelbetrieb arbeiten. In Regionen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 150 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner obliegt es dem jeweiligen Landkreis, über eine Öffnung zu befinden. Diese Karte zieht man im Meininger Landratsamt bei einer Inzidenz von aktuell 249. „Im Bildungsbereich halten wir an unserer schrittweisen Öffnungsstrategie fest, haben bei allen Entscheidungen aber stets das Infektionsgeschehen und die Auslastung unserer Kliniken im Blick“, so Landrätin Peggy Greiser.

Die Landrätin stützt die Öffnungs-Entscheidung auf die seit Wochen durchgeführten Testungen. Die Ergebnisse der Tests mit bisher drei bestätigten PCR-Ergebnissen bei rund 3130 getesteten Schülerinnen und Schülern zeigten, dass die Öffnung vertretbar sei. „Wir dürfen uns nicht auf reine Inzidenzwerte verlassen, ohne die Basis der Gesamttests in einer Region zu betrachten. Wir testen viel und wir finden viel – es kann aber nicht sein, dass in Deutschland Eltern und Kinder bestraft werden, weil in Regionen viel getestet wird, denn gerade hierdurch werden Infektionsketten frühzeitig unterbrochen.“

Nach Ansicht der Landrätin müsse man wegkommen von ausschließlich inzidenzbasierten Betrachtungen. Stattdessen sollten Positivquoten ermittelt werden – also die Anzahl der positiven Testungen im Verhältnis zu den insgesamt durchgeführten Tests betrachten. „Nur so kann man das Infektionsgeschehen in einer Region realistisch ermitteln und bundesweit vergleichen, weil nur so die Dunkelziffer abschätzbar ist“, macht Greiser deutlich. Allein auf dieser Basis können fundierte Entscheidungen getroffen werden. Leider werde dies aktuell von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn verhindert, weil Labore nicht dazu verpflichtet werden, negative Testergebnisse mit entsprechender regionaler Zuordnung zu melden – im Gegensatz etwa zur Handhabung in der Schweiz, wo täglich regionale Positivquoten ermittelt werden können.

Das große Ziel des Landkreises sei es, den Schul- und Kitabetrieb mit unterstützenden Maßnahmen so umfassend wie möglich sicherzustellen. Laut Verordnung erfolgt die Durchführung der Selbsttests in den Schulen zweimal wöchentlich vorerst weiterhin auf Freiwilligenbasis. Ein Umstand, der in Schmalkalden-Meiningen auf wenig Gegenliebe stößt. „Über die Einführung einer Testpflicht wird jedoch derzeit im Ministerium beraten. Diese könnte zur Anwendung kommen, wenn zu wenige Schülerinnen und Schüler von dem freiwilligen Testangebot Gebrauch machen“, betont die Landrätin.

Anders als vor den Osterferien bedarf es nun allerdings keiner Einwilligung mehr für die Teilnahme am Testverfahren. Eltern beziehungsweise volljährige Schülerinnen und Schüler können der Durchführung der Selbsttestung stattdessen aktiv widersprechen. Die Beschaffung der Selbsttests erfolgt ausschließlich über das Thüringer Bildungsministerium. In den Kindertagesstätten sind die jeweiligen Träger für die Testungen des Personals und der zu betreuenden Kinder verantwortlich.

Der Landkreis regelt per Allgemeinverfügung in Abstimmung mit dem Thüringer Gesundheitsministerium die unterstützenden Maßnahmen für den Präsenzunterricht. So finden die Betreuung in Kindertageseinrichtungen, der Kindertagespflege sowie der Unterricht und die Betreuung in der Primarstufe und in Förderzentren ausschließlich in festen Gruppen statt. In den Schulen ist der Sport- und Schwimmunterricht in geschlossenen Räumen weiterhin untersagt. Unter freiem Himmel ist der Sportunterricht dagegen unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln auch ohne Mund-Nasen-Bedeckung möglich.

Während für die Klassenstufen 1 bis 4 das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auch im Unterricht empfohlen wird, wird für die Klassenstufen 5 und 6 das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Unterricht angeordnet. Ab Klassenstufe 7 ist das Tragen von qualifizierten Masken für Schüler und Lehrkräfte nunmehr auch im Klassenraum durch die Allgemeinverfügung des Landes geregelt.

Problematisch stellt sich noch immer die Situation im Schülerverkehr dar. Am Montag werden die Busse wie üblich voll sein. Der Landkreis habe zwar alle Vorbereitungen getroffen, mehr Fahrzeuge einsetzen zu können. da jedoch eine Kostenerstattung durch das Land nach wie vor nicht geklärt sei, könne man die Unternehmen nicht beauftragen. „Gerne wären wir hier schon einen Schritt weiter“, unterstreicht die Landrätin.

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