Trotz Gerichtsurteil Unterricht in Schulen beginnt - Maskenpflicht bleibt

 Foto: dpa

Erneut hat das Amtsgericht Weimar ein Urteil gefällt, das Corona-Leugnern gefällt. Allerdings gibt es erhebliche Zweifel daran, dass das Gericht überhaupt eine Kompetenz zu dieser Entscheidung hat. Die angeordnete Maskenpflicht im Unterricht gilt.

 
Schließen

Diesen Artikel teilen

Erfurt – Trotz einer umstrittenen Gerichtsentscheidung beginnt der Unterricht an den Thüringer Schulen nach den Osterferien mit einer Maskenpflicht für alle Schüler und Lehrer alle Altersstufen. Ein am Wochenende öffentlich bekannt gewordenes Urteil des Amtsgerichts Weimar zur Maskenpflicht habe grundsätzliche keine Auswirkungen auf die angeordneten Infektionsschutzmaßnahmen, teilte das Thüringer Bildungsministeriums am Sonntag in Erfurt mit. „Sie bleiben rechtmäßig in Kraft.“ Gleichzeitig zweifelte nicht nur das Bildungsministerium an, dass das Amtsgericht überhaupt die rechtliche Kompetenz hat, das entsprechende Urteil zu fällen.

Das Amtsgericht hatte in einem auf Donnerstag datierten Beschluss entschieden, dass die angeordnete Maskenpflicht für zwei Schüler von zwei Weimarer Schulen nicht gilt. Geklagt hatte die Mutter der beiden Schüler, die eine Regelschule und eine Grundschule besuchen. Insgesamt hat das Urteil, das unserer Zeitung vorliegt, 170 Seiten. Darin wird unter Verweis auf mehrere Gutachten unter anderem argumentiert, die Maskenpflicht „schädigt die Kinder physisch, psychisch, pädagogisch und in ihrer psychosozialen Entwicklung, ohne dass dem mehr als ein allenfalls marginaler Nutzen für die Kinder selbst oder Dritte gegenübersteht“. Schulen spielten für das Infektionsgeschehen „keine wesentliche Rolle“. Immer wieder werden in dem Beschluss Schlussfolgerungen gezogen oder Argumente vorgebracht, die sich bei Corona-Leugnern oder -Skeptikern großer Beliebtheit erfreuen. Der Beschluss war am Wochenende öffentlich bekannt geworden.

Aus dem Bildungsministeriums hieß es nicht nur, das Urteil habe keine grundsätzliche Bedeutung für Thüringen, weil es sich nur auf die Situation der zwei Weimarer Schüler beziehe. Der Beschluss werfe zudem „gravierende verfahrensrechtliche Zweifel“ auf. Die Zuständigkeit des Familiengerichts, das das Urteil als Teil des Amtsgerichts gefällt hat, beschränke sich auf Fragen des Sorgerechts. „Die Überprüfung von Infektionsschutzmaßnahmen oder Rechtsverordnungen der Landesregierung obliegt dagegen den Verwaltungsgerichten“, teilte das Bildungsministeriums mit. Anders ausgedrückt: Das Ministerium glaubt, das Amtsgericht Weimar habe in dieser Sache seine Kompetenzen überschritten. Mehrere Anwälte erklärten am Sonntag gegenüber unserer Zeitung, sie teilten diese Einschätzung des Bildungsministeriums. „Es handelt sich nach derzeitigem Wissensstand sachlich nicht um die Zuständigkeit des Familiengerichtes“, sagte ein der Anwältinnen.

Das Bildungsministerium erklärte, es werde die Entscheidung des Amtsgerichts Weimar durch das zuständige Obergericht überprüfen lassen. Ob die beiden Schüler, deren Mutter gegen die Maskenpflicht geklagt hat, bis zu einer Entscheidung über diese Überprüfung auch ohne Masken am Präsenzunterricht teilnehmen werden, ist noch unklar. „Zum Umgang mit den zwei von der Entscheidung betroffenen Kindern steht das Bildungsministerium mit den Schulen im Austausch.“

Das Amtsgericht Weimar hatte bereits Anfang des Jahres in einer anderen Entscheidung Corona-Beschränkungen für unzulässig erklärt. Der Amtsrichter, der die aktuelle Entscheidung zur Maskenpflicht getroffen hat, und der Amtsrichter, der diese Entscheidung damals traf, sind nicht die gleiche Person. Aus Weimarer Justizkreisen hieß es am Wochenende, der Richter, der den aktuelle Beschluss gefasst habe, verbiete schon seit Monaten konsequent alle Infektionsschutzmaßnahmen in seinem Gerichtssaal. Beispielsweise würden Anwälte dort gezwungen, ihre Masken abzunehmen, im Gerichtssaal werde nicht gelüftet.

Autor

Bilder