Eine Frau aus Bad Salzungen, Anfang 60, sie wohnt in einem Mehrfamilienhaus im zweiten Stock, hat einen Strafbefehl bekommen, weil sie mutmaßlich ihre Katze körperlich und psychisch hat leiden lassen. Mindestens eineinhalb Tage lang soll sie im vergangenen Sommer das Tier auf den Balkon gesperrt haben – es soll, das haben wohl andere Hausbewohner gesagt, viel Zeit laut jaulend auf dem Geländer verbracht haben. Gegen den Strafbefehl hat die Frau ihren Anwalt Einspruch einlegen lassen, weshalb jetzt am Amtsgericht Bad Salzungen gegen sie wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz verhandelt wird.
Tierischer Prozess Ausgesperrt – leidet die Katze auf dem Balkon?
Redaktion 27.05.2026 - 07:00 Uhr