Der Syrer reiste im April 2024 in die Bundesrepublik ein und beantragte Asyl. Ihm wurde eine Unterkunft im Ilm-Kreis zugewiesen. Bei der Prüfung seines Asylantrags stellte das zuständige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) jedoch fest, dass der Mann bereits vom EU-Mitglied Malta als Asylbewerber registriert worden war. Nach den EU-Regeln – der sogenannten Dublin-Verordnung – ist immer der Staat zuständig, in dem der erste Antrag gestellt wurde.
Thüringer Gericht Kein Geld für ausreisepflichtige Ausländer
Eike Kellermann 26.05.2025 - 16:36 Uhr