Erfurt - Es sind insgesamt dreizehn Seiten Papier, auf denen das Thüringer Innenministerium am 1. August 1999 niedergeschrieben hat, wie innerhalb der Landespolizei Telefongespräche mitgeschnitten werden sollen. Die Dienstanweisung, die aus der Polizei-Abteilung des Innenministeriums kam, trägt den Kurz-Titel "DA AvTgi-ThPol", in lang: "Dienstanweisung - Aufzeichnung von Telefongesprächsinhalten in der Thüringer Polizei".