Thüringen Was sich zum 1. April ändert

Die bis 2025 verlängerte und verschärfte Mietpreisbremse tritt ab April in Kraft. Foto: Marcus Brandt/dpa

Von der Miete über eine Lockerung bei Hartz-IV bis hin zu Adoption von Stiefkindern: Ab April gibt es bundesweit einige gesetzliche Änderungen.

 
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Kein Scherz: Zum 1. April tritt eine Reihe neuer Gesetzesregelungen in Kraft. Was sich unter anderem für Mieter, Familien und Reisende ändert:

Mietpreisbremse: Die bis 2025 verlängerte und verschärfte Mietpreisbremse tritt in Kraft. Wo sie gilt, darf ein Vermieter beim Bewohnerwechsel in der Regel maximal zehn Prozent mehr als die ortsübliche Vergleichsmiete verlangen. Erstmals können Mieter zu viel gezahlte Miete auch nachträglich zurückfordern, für bis zu zweieinhalb Jahre.

Adoption von Stiefkindern: Auch unverheiratete Paare können künftig Stiefkinder adoptieren. Voraussetzung ist, dass man seit mindestens vier Jahren eheähnlich zusammenlebt oder bereits ein gemeinsames Kind im selben Haushalt hat. Ist einer der beiden Partner noch mit jemand anders verheiratet, ist die Adoption nur in Ausnahmefällen möglich. Bisher durften Stiefkinder nur adoptiert werden, wenn man mit deren Vater oder Mutter verheiratet ist.

Fliegen wird teurer: Für Inlandsflüge und Flüge in der EU steigt der Steuersatz für die Airlines von 7,50 Euro auf 13,03 Euro pro verkauftem Ticket, für längere Flüge bis 6000 Kilometer von derzeit 23,43 Euro auf 33,01 Euro und für Langstreckenflüge von 42,18 Euro auf 59,43 Euro. Diese Regelung ist Teil des schwarz-roten Klimapakets und soll Fliegen unattraktiver machen. Allerdings ist offen, in welchem Umfang die Aufschläge an die Fluggäste weitergegeben werden.

Steigender Mindestlohn: Für das Baugewerbe gelten höhere Lohnuntergrenzen. Der Mindestlohn für Hilfsarbeiter steigt um 35 Cent auf 12,55 Euro pro Stunde. Der Mindestlohn für Facharbeiter in Westdeutschland klettert um 20 Cent auf 15,40 Euro, in Berlin auf 15,25 Euro. In den ostdeutschen Flächenländern gibt es diesen Facharbeiter-Mindestlohn am Bau nicht. Nach Angaben der Gewerkschaft IG BAU erhält etwa jeder fünfte Bauarbeiter den Mindestlohn. In den tarifgebundenen Betrieben wird besser gezahlt.

Hartz-IV gibt es ab jetzt zunächst ohne Prüfung: Für ein halbes Jahr lang verzichten Jobcenter ab sofort bei einem Hartz-IV-Antrag auf die Prüfung des Vermögens und der Höhe der Wohnungsmiete der Betroffenen. Zudem müssen Hartz-IV-Empfänger nicht mehr persönlich ins Jobcenter kommen, sondern in der Regel reicht ein Anruf. Anträge auf Arbeitslosengeld können nun telefonisch oder auch online gestellt werden.

ADAC-Beiträge steigen: Die rund 21 Millionen ADAC-Mitglieder müssen ab April höhere Mitgliedsbeiträge bezahlen. Ab April kostet der Basistarif 54 Euro und damit fünf Euro mehr als bisher. Die Plus-Mitgliedschaft steigt um zehn Euro und kostet dann 94 Euro. Neu hinzugekommen ist eine Premium-Mitgliedschaft für 139 Euro im Jahr. Sie beinhaltet eine weltweite Pannenhilfe, Rückholdienst und Abschleppen in die Wunschwerkstatt. Mitgliedschaften bis zum 23. Geburtstag bleiben weiter kostenfrei.

Für BaföG-Rückzahler gelten neue Regeln: Auch die Bedingungen für BAföG- Rückzahlungen ändern sich. Danach steigen die monatlichen Raten von 105 Euro auf 130 Euro. Die Anzahl der Monatsraten liegt bei 77, was einer Gesamtsumme von 10.010 Euro verteilt über einen Zeitraum von sechseinhalb Jahren entspricht. Vorher lag die Deckelung bei 10.000 Euro. Reicht das Einkommen nicht, um 130 Euro pro Monat zu zahlen, können auch niedrigere Monatsraten beantragt werden. Wer nachweislich versucht hat, das BAföG-Darlehen zurückzuzahlen, aber nicht in der Lage war, bekommt nach 20 Jahren die Restschuld erlassen.

Gesundheit: Im Kampf gegen Lieferengpässe bei Medikamenten können Pharmafirmen künftig von den Behörden verpflichtet werden, über Lagerbestände, Produktion und Absatzmenge bestimmter Arzneimittel zu informieren. Bei Engpässen kann zudem angeordnet werden, dass größere Mengen dieser Präparate auf Vorrat gelagert werden müssen. Sollte es trotzdem zu Lieferschwierigkeiten kommen, dürfen Apotheken in Zukunft auch teurere Arzneimittel mit dem gleichen Wirkstoff ausgeben, ohne dass der Patient mehr dafür zahlen muss Gerade wegen der Corona-Krise werden Engpässe bei bestimmten Medikamenten befürchtet.

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