Was sich ab 1. Januar 2016 alles im Bereich Steuern und Finanzen ändert - ein Überblick:Ab 2016 sind Überweisungen nur noch mit der IBAN möglich. Das Kindergeld, der Grundfreibetrag sowie der Kinderfreibetrag steigen. Außerdem wird dann für den Kindergeldbezug und für Freistellungsaufträge die Steuer-ID wichtig.
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