Meiningen - Über die Sache mit dem Pfefferspray wird - auch vor Gericht - immer mal wieder gestritten. Es gibt verschiedene Dosierungen und Stärken, manche darf man wohl bei sich haben, manche nicht. Auf keinen Fall darf man ein Pfefferspray nutzen, um eine Straftat zu begehen - dann ist es ein "gefährliches Werkzeug". Und wenn man, sagt die Vorsitzende Richterin, jemandem, der einen am Stehlen hindern wolle, damit angreife - "dann wird's richtig schlimm". Noch schlimmer wird die Sache, wenn man auf Diebestour geht und auch noch ein Butterfly-Messer bei sich trägt. "Kein Messerchen - eine Waffe", sagt der Staatsanwalt. Der dem 26-Jährigen auf der Anklagebank am Landgericht Meiningen also räuberischen Diebstahl, Diebstahl mit Waffen und gefährliche Körperverletzung vorwirft.
Thüringen Wann Pfefferspray ein "gefährliches Werkzeug" ist
Redaktion 27.01.2017 - 09:35 Uhr