Thüringen Vielleicht doch keine Weihnachtslockerungen in Thüringen

Eine goldene Kugel hängt an einem Weihnachtsbaum. Der Infektiologe Bernd Salzberger warnt davor, dass Weihnachts-Treffen die Ausbreitung des Coronavirus verstärken könnten. Foto: Friso Gentsch/dpa

In der jüngsten Bund-Länder-Schalte zum weiteren Vorgehen in der Corona-Pandemie hatten sich die Teilnehmer darauf geeinigt, dass es zu Weihnachten Lockerungen der Corona-Beschränkungen geben darf. Thüringens zuständige Ministerin stellt nun klar: Ob das im Freistaat so kommt, hängt vom weiteren Infektionsgeschehen ab.

 
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Erfurt - Kurz vor dem ersten Advent ist noch nicht abschließend geklärt, ob die Menschen in Thüringen das Weihnachtsfest nur im allerengsten Familienkreis feiern oder ob sie auch etwas entferntere Verwandte und Freunde dazu werden empfangen dürfen. Denn nach Angaben von Thüringens Gesundheitsministerin Heike Werner (Linke) hat die Landesregierung noch nicht abschließend entschieden, ob es im Freistaat zu Weihnachten die möglichen Lockerungen der Corona-Kontaktbeschränkungen geben wird. Die Landesregierung strebe dies zwar an und sehe diese Lockerungen derzeit auch vor, sagte Werner am Freitag in Erfurt während einer gemeinsamen Sitzung des Sozial- und des Bildungsausschusses des Thüringer Landtages. Ob diese Lockerungen kurz vor Weihnachten aber auch tatsächlich zugelassen werden könnten, sei abhängig davon, wie sich die Zahl der Corona-Neuinfektionen im Freistaat in den nächsten Wochen entwickele. „Am Ende werden wir uns in vier Wochen wiedersehen und entscheiden, welche Maßnahmen getroffen werden müssen“, sagte Werner. Zudem wurde während der Ausschusssitzung auch konkret fassbar, dass die geplante Ausweitung der Maskenpflicht für viele Menschen unmittelbare Konsequenzen haben wird.

Werner verwies darauf, dass andere Bundesländer bereits angekündigt haben, die möglichen Weihnachtslockerungen gar nicht oder nur teilweise umzusetzen. Bereits am Donnerstag hatte das Land Berlin angekündigt, dass es dort wegen der hohen Zahl der Corona-Infektionen keine Weihnachtslockerungen geben werde.

In der jüngsten Videokonferenz der Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Länder mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) am Mittwoch hatten sich die Teilnehmer darauf geeinigt, die Kontaktbeschränkungen in der Corona-Pandemie ab dem 1. Dezember zwar zunächst zu verschärfen. Es dürfen sich ab diesem Zeitpunkt nur noch bis zu fünf Menschen aus zwei Haushalten treffen, Kinder im Alter unter 14 Jahren werden bei der Zählung nicht miteingerechnet. Zwischen dem 23. Dezember und dem 1. Januar sollen sich dann nach dem Beschluss aber bis zu zehn Menschen „im engsten Familien- oder Freundeskreis“ treffen dürfen, Kinder im Alter unter 14 Jahren werden bei der Zählung nicht miteingerechnet. Für die Weihnachtsfeiertage kann damit auch die Beschränkung auf Treffen von Angehörigen zweier Hausständen wegfallen. Ob das im Einzelfall so kommt, entscheiden die Länder in eigener Verantwortung.

Während der Sitzung des Ausschusses war klar geworden, dass auch manche Thüringer Landespolitiker mögliche Weihnachtslockerungen angesichts des derzeitigen Infektionsrisikos kritisch betrachten. „Ich halte die für extrem großzügig, ich habe da Sorgen mit Blick auf den Januar“, sagte etwa die Grüne-Fraktionsvorsitzende Astrid Rothe-Beinlich. Der Landtag entscheidet in Thüringen seit Kurzem grundsätzlich über Art und Ausmaß der Corona-Beschränkungen und damit auch der Lockerung mit. Allerdings ist inzwischen auch offensichtlich, dass die konkrete Ausgestaltung dieses grundsätzlichen Anspruchs schwierig ist, weil die entsprechenden Verordnungen der Landesregierung erst so knapp vor ihrem Inkrafttreten fertig werden, dass die Abgeordneten diese realistischerweise nur im Nachgang und mit einiger zeitlichen Verzögerung ändern können.

Während der Ausschusssitzung wurde auch sichtbar, dass die in der Bund-Länder-Schalte beschlossene Ausweitung der Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, für ungezählte Beschäftigte bedeutet, dass sie ihre Masken nun viel häufiger als in der Vergangenheit werden tragen müssen. Waren Masken bislang vor allem dort vorgeschrieben, wo es sogenannten Publikumsverkehr gibt – also in Supermärkten, Krankenhäusern oder auch Bussen und Bahnen –, soll diese Pflicht ab dem 1. Dezember auch überall dort gelten, wo an Arbeitsorten kein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Beschäftigen eingehalten werden kann. Konkret bedeute dies zum Beispiel, dass Handwerker, die gemeinsam zu einer Baustelle fahren, im Auto eine Maske tragen müssten, sagte Werner.

Nicht genau geregelt werden soll durch die Thüringer Landesregierung in der neu zu fassenden Corona-Rechtsverordnung dagegen, welche zusätzlichen Corona-Einschränkungen es in den Landkreisen oder kreisfreien Städten geben soll, in denen es mehr als 200 Corona-Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen pro 100.000 Einwohner gegeben hat. Dies werde das Land jeweils im Einzelfall entscheiden, sagte Werner. „Was in der einen Region die richtige Maßnahme sein kann, muss es in der anderen nicht sein.“

Der neue Inzidenz-Grenzwert von 200 war auch während der jüngsten Bund-Länder-Schalte eingeführt worden. Derzeit liegen mit den Landkreisen Hildburghausen, Sonneberg, Altenburger Land, Saale-Orla und Saalfeld-Rudolstadt bereits fünf Kommunen im Freistaat teilweise dramatisch über diesem Wert. Der Landkreis Schmalkalden-Meiningen liegt aktuell knapp darunter. sh

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