Bei der Flugschau in Eisenach 2008 hatte der Pilot die Kontrolle über die startende Maschine verloren und war in die Menschenmenge gerast. Zwei Menschen starben, 17 Besucher wurden verletzt. Nun ist klar: Für die damals entstandenen Schäden muss die Haftpflichtversicherung von Flugzeughalterin und Pilot aufkommen. Die Opfer können damit auf Schadenersatz und Schmerzensgeld hoffen.


Die Versicherung hatte sich bisher geweigert, für die Schäden aufzukommen und sich auf eine Vertragsklausel berufen. Danach müsse sie nicht leisten, weil dem Piloten die erforderliche Lizenz gefehlt habe. Die Vorinstanzen gaben dem Unternehmen recht. Laut Medienberichten sollen es um 1,2 Millionen Euro Schadenersatz gehen.

Der BGH in Karlsruhe hob das Urteil des Hamburger Oberlandesgerichts (OLG) jetzt auf. Auch wenn die Lizenz fehle, müsse die Versicherung für die Personen-und Sachschäden von Dritten aufkommen, hieß es.

Bei der Flugschau waren eine 45 Jahre alte Frau aus Thüringen sowie ein 14-jähriges Mädchen aus Hessen getötet und 17 Besucher verletzt worden. Das Flugzeug war in einen Verkaufsstand gerast. dpa