Der in der Thüringer Kommunalordnung vorgesehene Handschlag habe nur symbolischen Charakter - ein Rechtsanspruch darauf bestehe nicht, entschied das Verwaltungsgericht Gera am Mittwoch. Die Richter begründeten ihr Urteil damit, dass durch den unterlassenen Händedruck ein Stadtrat keinerlei rechtliche Nachteile erleide und sich nichts an seinem Status ändere.

Geklagt hatte der Greizer NPD-Stadtrat David Köckert. Er war voriges Jahr zum Stadtrat gewählt worden. Doch bei seiner Verpflichtung in der ersten Sitzung des Kommunalparlaments im Juni verweigerte ihm Bürgermeister Gerd Grüner (SPD) den Handschlag. «Damit wird ein Mensch degradiert», monierte Köckert. Sein Rechtsanwalt verwies auf den Wortlaut der Kommunalordnung: «Die Gemeinderatsmitglieder sind (...) vom Bürgermeister auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten durch Handschlag zu verpflichten.» Da gebe es keinen Ermessensspielraum, sagte er.

Das sah das Gericht anders. Denn der Handschlag an sich habe für die Verpflichtung keine rechtliche Bedeutung, erklärte der Vorsitzende Richter Bernd Amelung. Der Handschlag sei nicht erforderlich, um Stadtrat zu werden - anders als es etwa die Ernennungsurkunde für einen Beamten.

Ähnlich wie in Greiz hatten sich im vergangenen Jahr Bürgermeister mehrerer Thüringer Städte geweigert, NPD-Stadträten bei deren Verpflichtung die Hand zu geben - so in Eisenach, Meiningen, Bad Frankenhausen und Ebeleben. dpa