In Baden-Württemberg ist ein Streit darüber entbrannt, wie die Beamten dort mit dieser Form des Körperschmucks umzugehen haben.
Solange durch ein Tattoo kein achtungs- oder vertrauensunwürdiger Eindruck entstehe, sei es aus Sicht des Dienstherren unbedenklich, wenn sich das Tattoo eines Beamten nicht gänzlich verdecken lasse, so der Thüringer Ministeriumssprecher. In der Vergangenheit habe es im Freistaat ohnehin keine Probleme mit Tätowierungen bei der Polizei gegeben.
Thüringen Thüringer Polizisten müssen Tattoos nicht gänzlich verstecken
Redaktion 31.10.2013 - 17:30 Uhr