Das sieht das neue Archivgesetz vor, das der Landtag am Donnerstag beschloss. Bisher mussten Bürger ein «berechtigtes Interesse» begründen. In der Gesetzesnovelle wurde diese Regelung nun durch ein «Jedermannsrecht» ersetzt.
Thüringen Thüringer erhalten leichteren Zugang zu Archiven
Redaktion 21.06.2018 - 17:12 Uhr