Es gebe keine gesicherten Erkenntnisse darüber, ob mit einer flächendeckenden Speicherung von Daten die Ziele der Gefahrenabwehr und der Strafverfolgung überhaupt erreicht würden, sagte Justizminister Dieter Lauinger (Grüne) vor der an diesem Freitag im Bundesrat geplanten ersten Beratung des Gesetzentwurfs.

Er verwies auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem vergangenen Jahr, der die europäische Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung für nichtig erklärt hatte. Nach Ansicht der Richter muss nicht nur die Verwendung, sondern bereits die Speicherung der Daten beschränkt sein. «Diesem Erfordernis kommt der Gesetzentwurf der Bundesregierung nicht nach», betonte Lauinger.

Die Linke-Fraktion im Thüringer Landtag verwies auf den Koalitionsvertrag. Darin habe sich Rot-Rot-Grün darauf verständigt, jegliche Mittel auszuschöpfen, um die Vorratsdatenspeicherung zu verhindern. Der Bundestag berät ebenfalls heute über den Entwurf. dpa