Meiningen/Suhl – Das Verwaltungsgericht Meiningen hat mit einer Entscheidung vom Freitag einen Neonazi-Aufmarsch vor der Suhler Flüchtlingsunterkunft am Montag unter Auflagen erlaubt. Ein komplettes Verbot stelle nach Auffassung der Richter einen unverhältnismäßigen Eingriff in die grundgesetzlich geschützte Versammlungsfreiheit dar, sagte ein Sprecher des Gerichts am Freitag unser Zeitung. So dürfen sich die Teilnehmer nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Meiningen im Gewerbegebiet Friedberg treffen und vor die Unterkunft marschieren, sie jedoch nicht wie geplant umrunden.
Thüringen Suhl wehrt sich weiter gegen Neonazi-Aufmarsch
Redaktion 14.08.2015 - 16:19 Uhr