Deckel für EEG-Umlage
Die Bundesregierung hat die Umlage für den Ausbau der erneuerbaren Energien (EEG-Umlage) für das Jahr 2021 auf 6,5 Cent pro Kilowattstunde (kWh) gedeckelt. Dadurch sinken die Kosten für einen Musterhaushalt um rund zehn Euro, rechnet Verivox vor. Gleichzeitig steigen jedoch die anderen Abgaben und Umlagen um rund vier Euro. Die Stromnetzgebühren werden im bundesweiten Durchschnitt um einen Euro angehoben. "Die Mehrheit der Stromanbieter sieht trotz gedeckelter EEG-Umlage derzeit offenbar keinen Spielraum für günstigere Preise", sagt Thorsten Storck von Verivox. "Wir rechnen daher für das kommende Jahr mit stagnierenden Strompreisen auf hohem Niveau."
Fast durchgängig teurer wird im kommenden Jahr das Heizen mit Gas im kommenden Jahr. Die Kosten steigen laut Verivox durchschnittlich um 7,1 Prozent. Neben höheren Netzgebühren treibt der neue CO2-Preis die Gasrechnung nach oben.
Zum Jahreswechsel haben bisher 104 Gas-Grundversorger Preiserhöhungen von durchschnittlich 7,1 Prozent angekündigt. Für einen Musterhaushalt mit einem Gasverbrauch von 20 000 Kilowattstunden bedeutet das Mehrkosten in Höhe von rund 100 Euro pro Jahr.
Regional gibt es jedoch deutliche Unterschiede. So steigen die Preise in Berlin in der Grundversorgung um 9,7 Prozent. Gaskunden müssen hier Mehrkosten von 134 Euro einplanen. Überdurchschnittlich stark fallen die Preiserhöhungen auch in Rheinland-Pfalz (plus 8,9 Prozent), in Bayern (plus 7,7 Prozent) und in Hessen (plus 7,5 Prozent) aus. In Thüringen haben bisher zehn von 35 Grundversorgern eine Preiserhöhung beim Gas angekündigt. Sie beträgt im Durchschnitt 6,6 Prozent. Betroffen von diesen Preiserhöhungen sind rund 150 000 Haushalte.
Während aus Bremen und Hamburg bisher keine Preiserhöhungen gemeldet wurden, steigen die Gaspreise in Sachsen-Anhalt (plus 2,2 Prozent) und im Saarland (plus 3,7 Prozent) vergleichsweise gering.
Zwei von bundesweit 712 Gas-Grundversorgern wollen aktuell ihre Preise um durchschnittlich 1,3 Prozent senken.
Strom- und Gasanbieter haben noch bis zum 20. November Zeit, Preisänderungen an ihre Kunden weiterzugeben. Wer ein solches Schreiben erhält, hat ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht. Das bedeutet, Verbraucher können in der Regel zu einem günstigeren Anbieter wechseln.