Die Behörde werfe ihr vor, über das soziale Netzwerk "Facebook" in neun Fällen zur Gewalt aufgerufen zu haben, sagte ein Sprecher der Behörde unserer Zeitung. Zuständig für das Verfahren sei das Amtsgericht Suhl. Sollte die Frau verurteilt werden, drohe ihr eine Haftstrafte zwischen drei Monaten und fünf Jahren, sagte der Sprecher. Im Zuge der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft habe die Frau keine Angaben zur Sache gemacht – weder selbst noch durch einen Anwalt.

Die Ermittlungen in dem Fall gehen auf eine Anzeige der Linke-Abgeordnete Katharina König zurück. König war auf dem Facebook-Profil der Frau auf mehrere Äußerungen gestoßen, die nach ihrer Einschätzung strafbar sind, weil sie zur Gewalt unter anderem gegen Ausländer anstacheln.

Ein Sprecher des Amtsgerichts Suhl sagte, das Gericht müsse nun prüfen, ob es die Anklage zulasse. Dies werde voraussichtlich bis zum Sommer geschehen. Dieser Schritt gilt als Formsache. Wann es zu einer Verhandlung gegen die Frau kommen werde, sollte die Anklage zugelassen werden, sei noch offen, hieß es.

Mitglieder der Sügida-Bewegung demonstrieren seit einiger Zeit als Thügida in ganz Thüringen. Zunächst hatten die Aufmärsche in Suhl begonnen. Inzwischen sind die Rechtsextremen zudem schon in Erfurt und Eisenberg aufmarschiert. Unter anderem die Thüringer Sicherheitsbehörden sind seit Monaten davon überzeugt, dass der Kern von Sügida und Thügida keine „besorgten Bürger“, sondern ideologisch gefestigte Neonazis sind. sh