Reaktion auf Lockerungen Sonneberg stellt Zertifikate für Covid-19-Genesene aus

Welchen Nachweis müssen Genesene erbringen? Foto: Jarun Ontakrai / shutterstock.com

Der Landkreis Sonneberg stellt Menschen nach einer überstandenen Corona-Infektion einen amtlichen Bescheid über ihre Genesung aus.

 
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Sonneberg - Die Kreisverwaltung reagiert damit auf die Lockerungen für Genesene und vollständig Geimpfte, wie das Landratsamt am Freitag mitteilte. Damit der Personenkreis der Genesenen sich nicht selbst um den etwa für den Friseurbesuch notwendigen amtlichen Nachweis bemühen muss, würden die Bescheide automatisch vom Gesundheitsamt verschickt. Ein Antrag an das Amt oder eine Anmeldung sei nicht nötig, den Betroffenen entstünden auch keine Kosten.

Nach der seit Donnerstag geltenden Corona-Landesverordnung benötigen Genesene ebenso wie Geimpfte keinen negativen Corona-Test mehr, wenn sie zum Beispiel einen Friseur besuchen wollen. Sie müssen allerdings nachweisen, dass sie geimpft oder genesen sind. Während Impfungen im Impfausweis vermerkt sind, ist bei Genesenen eine ärztliche oder behördliche Bescheinigung über eine Infektion oder ein PCR-Nachweis nötig. Das Landratsamt Sonneberg habe sich hier für eine bürgerfreundliche und automatisierte Umsetzung entschieden, hieß es. Die ersten Zertifikate befänden sich bereits auf dem Postweg.

Weil Corona-Infektionen beziehungsweise Covid-19-Erkrankungen meldepflichtig sind, werden unter anderem Adressen der Infizierten von den Gesundheitsämtern erfasst.

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