Meiningen - Ein Präzedenzfall und eine Premiere - es war eine bundesweit einmalige Entscheidung, als es der Landesregierung im vergangenen Sommer gelang, Schloss Reinhardsbrunn in den Besitz des Freistaats Thüringen zu bringen. Über die Enteignung des vom Verfall bedrohten Baudenkmals war schon seit Jahren, mal mehr, mal weniger vernehmbar, nachgedacht und gesprochen worden. Ein gutes Ende einer langen Geschichte schien noch näher, als der bislang letzte Eigentümer des Schlosses den Enteignungsbeschluss - gegen den er einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung hätte stellen können - im Januar akzeptierte.
Thüringen Schloss-Enteignung noch einmal vor Gericht
Maria-Theresia Wagner 12.06.2019 - 07:07 Uhr