Nach Einschätzung einer sogenannten Richter-Kommission hätte die Regierungsmehrheit den Antrag der oppositionellen CDU auf Einholung eines Rechtsgutachtens nicht ablehnen dürfen, berichtete der MDR am Montag.

Die CDU-Fraktion wollte nach eigener Aussage das Verhalten des Datenschutzbeauftragten Lutz Hasse im Fall Immelborn von einem Gutachter auf strafrechtliche Relevanz untersuchen lassen. Die Koalitionsmitglieder hatten den Antrag am 13. Februar als nicht zulässig abgelehnt. Daraufhin ließ die CDU diesen Beschluss durch eine aus drei Richtern des Thüringer Oberverwaltungsgerichts und des Oberlandesgerichts bestehende Kommission prüfen.

Die Ausschussvorsitzende Madeleine Henfling (Grüne) sagte MDR Thüringen, die Stellungnahme der Kommission habe lediglich empfehlenden Charakter. Die Koalition werde nun aber das Gespräch mit der CDU suchen.

Hasse war 2013 in Immelborn auf Hunderttausende Akten gestoßen, die ungesichert in einem verfallenden Gebäude lagerten. Zum Umgang damit lieferten sich der Datenschutzbeauftragte und das damals noch CDU-geführte Innenministerium einen heftigen Schlagabtausch. dpa