Erfurt/Karlsruhe – Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat das Urteil in einem der größten Prozesse gegen mehrere Angehörige der rechten Szene in der jüngeren deutschen Geschichte aufgehoben: die Entscheidung des Landgerichts Erfurt im sogenannten Ballstädt-Verfahren. Die Revision der in dem Verfahren Verurteilten habe Erfolg gehabt, heißt es in einem Beschluss des Bundesgerichtshofes, der unserer Zeitung vorliegt. Das Urteil aus dem Jahr 2017 werde daher aufgehoben. „Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsmittel, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.“ In der Begründung seines Beschlusses macht der Bundesgerichtshof vor allem formale Gründe für seine Entscheidung geltend.
Thüringen Rechtsextremismus: Urteil im Ballstädt-Verfahren aufgehoben
Sebastian Haak 02.05.2020 - 12:25 Uhr
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