Die Studentin hatte den 30 Jahre alten Mann mehrfach auf das Rauchverbot in einer Erfurter Diskothek hingewiesen. Als sie kurz darauf auf die Tanzfläche ging, habe sich der Mann erneut eine Zigarette angesteckt, sei aggressiv auf sie zugekommen, habe ihr den Rauch direkt ins Gesicht geblasen und provozierend gefragt, was sie denn nun machen wolle.

Ihren anschließenden Glaswurf wertete das Gericht als gerechtfertigte Notwehr gegen eine Körperverletzung. dpa