Thüringen Rauch anderen ins Gesicht zu blasen ist Körperverletzung
Redaktion 18.09.2013 - 15:00 Uhr
Erfurt - Wer jemandem absichtlich Zigarettenrauch ins Gesicht bläst, begeht nach einem Urteil des Amtsgerichts Erfurt Körperverletzung. Es sprach am Mittwoch eine 25-Jährige frei, die einem Raucher ein Glas an den Kopf geworfen hatte.