Erfurt - Die Richter des Thüringer Verfassungsgerichtshofs haben deutliche Zweifel an den Argumenten der rot-rot-grünen Landesregierung im Freistaat erkennen lassen, nach denen das Thüringer Paritätsgesetz mit der Landesverfassung und dem Grundgesetz vereinbar ist. Bei einer mündlichen Verhandlung vor dem Verfassungsgerichtshof in Weimar hinterfragten sie Aussagen und Thesen der Rechtsvertreterin der Landesregierung, Silke Ruth Laskowski, mehrfach betont kritisch. Ein Verfassungsrichter warf Laskowski sogar vor, mit ihren Ausführungen der Begründung zu widersprechen, die zur Verabschiedung des Gesetzes herangezogen worden war.