Der Präsident des Thüringer Amtes für Verfassungsschutz, Stephan Kramer, hat sich dafür ausgesprochen, die Altersgrenzen für eine Beobachtung zu senken. Nach seinen Angaben darf der Dienst bisher Personen ab 16 Jahren geheimdienstlich überwachen, bei der Gefahr schwerer Straftaten auch schon mindestens 14-Jährige. Laut Kramer werden Extremisten jedoch immer jünger. Schon 12- und 13-Jährige seien anfällig. „Über die sozialen Medien erfolgt eine Turbo-Radikalisierung“, sagte der Verfassungsschutz-Präsident.