Das bestätigte der Nordhäuser Strafrichter Henning Horstmeier. Der 52-Jährige war vor gut einer Woche unter anderem wegen Volksverhetzung verurteilt worden. Als Bewährungsauflage sollte er 1800 Euro an drei gemeinnützige Vereine zahlen. Wann die Mühlhäuser Berufungskammer verhandelt, steht nicht fest.
Ein Facebook-Nutzer hatte im November 2015 die Nordhäuser Polizei über den Eintrag des Kollegen im sozialen Netzwerk informiert. Dort soll das Wort «tilgen» in Zusammenhang mit dem Wort «Juden» gestanden haben. «Die Haftstrafe ist zur Verteidigung der Rechtsordnung notwendig», hieß es im Nordhäuser Urteil. Wegen der «Klimmzüge» und der «Gedankenakrobatik» bei seinen Äußerungen vor Gericht sei dem Angeklagten eine reine Geldstrafe verwehrt worden.
Nach Gerichtsauffassung stehen die zum Prozessauftakt formulierte Reue, Scham und Entschuldigung des Angeklagten im Widerspruch zu den geäußerten Motiven. Demnach will der Autobahnpolizist mit dem Wort «tilgen» Facebook zum Löschen von bestimmten Seiteninhalten aufgefordert haben. Für Gericht und Staatsanwaltschaft war das eine Schutzbehauptung.
Mit seiner Formulierung «Juden» und «tilgen» habe er den öffentlichen Frieden gestört. Polizisten hätten eine besondere Verantwortung, sagte Strafrichter Horstmeier. «Erst recht im sozialen Netzwerk». dpa