Laut Verordnung müssen nicht-öffentliche Veranstaltungen und private Feiern ab einer bestimmten Größe mindestens 48 Stunden vor Beginn den Behörden angezeigt werden. Für Feiern in geschlossenen Räumen ist das bei mehr als 30 Personen vorgeschrieben, unter freiem Himmel bei mehr als 75. Dabei müssen Vorkehrungen zum Infektionsschutz ergriffen und die Nachverfolgung von Kontakten gewährleistet sein.
Allein im Kyffhäuserkreis wurden bis Ende Juni 79 solcher Veranstaltungen und Feiern angezeigt, die größte hatte 230 Teilnehmer. Im Kreis Schmalkalden-Meiningen wurden den Behörden 95 Feste mit maximal 200 Menschen gemeldet. Von etwa 50 Veranstaltungen und Feiern pro Woche ist im Saale-Orla-Kreis die Rede. «Die höchste Teilnehmerzahl war 150 für eine Geburtstagsfeier, die auf einem Campingplatz stattfinden sollte», informierte der Sprecher des Schleizer Landratsamtes, Alexander Hebenstreit.
Viele Behörden gehen davon aus, dass die meisten Veranstaltungen tatsächlich auch gemeldet werden. Das Gesundheitsamt des Ilm-Kreises etwa glaubt nicht an eine höhere Dunkelziffer. «Die Zahlen spiegeln das Geschehen im Landkreis realistisch wider», meint auch Silke Schmidt von Landratsamt des Weimarer Landes. Es gebe aber durchaus anonyme Hinweise zu privaten Feiern, die nicht gemeldet waren. «Ja, es gibt eine Dunkelziffer», räumte Claudia Steinhäußer von der Geraer Stadtverwaltung ein. Das Gesundheitsamt empfehle, auch kleinere private Veranstaltungen zu melden.
Andernorts wird betont, dass die Feiern nur angezeigt werden müssen, aber keiner Genehmigungspflicht unterliegen. Dadurch sei der Aufwand für die Bürger nicht sehr hoch und die Hemmschwelle gering, sie bei den Behörden zu melden. Dazu gibt es vielerorts Formulare und Merkblätter, die online abgerufen werden können. Oder die Bürger können die Anzeige formlos per E-Mail, Fax oder Post einreichen.
Kontrolliert wurden solche privaten Feiern und nicht-öffentlichen Veranstaltungen in vielen Landkreisen und Städten den Angaben zufolge bisher kaum. In Erfurt werde nur nach Hinweisen kontrolliert, sagte Stadtsprecherin Heike Dobenecker. «Solche hat es bislang nicht gegeben.» In den Landratsämtern in Sondershausen und Meiningen ist von stichprobenartigen Kontrollen die Rede, bei denen bisher keine Verstöße aufgedeckt wurden. Im Kreis Saalfeld-Rudolstadt wurden dagegen bei Kontrollen fehlende Infektionsschutzvorkehrungen und die Nichteinhaltung des Mindestabstands festgestellt.
Nach drei Wochen Praxiserfahrung fällt die Bilanz der Kommunen zu den Bestimmungen für solche Feiern unterschiedlich aus. «Die Regelung ist auf Dauer nicht praktikabel und belastet die Gesundheitsämter unnötig», konstatierte die Sömmerdaer Amtsärztin Dagmar Dammers. Sie vermisse klare Regeln dazu, unter welchen Bedingungen Veranstaltungen in Thüringen stattfinden können. «Jede angezeigte Veranstaltung ist individuell, so dass sich hier bei der Umsetzung der geforderten Regelung Probleme ergeben, die es zu lösen bedarf», hieß es in Gera.
Im Ilm-Kreis wird dagegen betont, dass mit der Regelung die Bürger mehr Eigenverantwortung haben, die Behörden aber einen Überblick über das Geschehen im Land behalten. «Die derzeitige Regelung wird als bürgerfreundlich und für die Verwaltung gut handhabbar eingeschätzt», erklärte die Sprecherin des Landratsamtes Nordhausen, Jessica Piper. Für das Gesundheitsamt sei die Nachverfolgung von Kontakten am wichtigsten, hieß es in Weimar. «Die Regelung ist insoweit sinnvoll, dass im Falle einer Infektion eine Kontaktpersonennachverfolgung auf Basis der Teilnehmerliste erleichtert wird», betonte auch Ilona Roth, Sprecherin des Landkreises Greiz.